Grundsätzlich sei auch die Bereitschaft der Landesregierung zu begrüßen, die Öffnungszeiten zu liberalisieren. Rentsch erinnerte daran, dass die FDP sich bereits in der letzten Legislaturperiode nicht gegenüber ihrem Koalitionspartner CDU durchsetzen konnte, die Ladenöffnungszeiten zu liberalisieren. Umso mehr sei der Sinneswandel der CDU zu begrüßen. „Gerade weil aber die CDU über vier Jahre gebraucht hat, um sich einer uralten liberalen Forderung anzuschließen, wollen wir nicht noch einmal solange warten, bis sie diese Erkenntnis gesetzgeberisch umsetzt. Daher haben wir die Arbeit der Landesregierung eben schnell selbst gemacht und ermöglichen damit die durchgehende Öffnungszeit schon im Weihnachtsgeschäft“, so Rentsch. Der dabei entstandene Entwurf sei im Übrigen ein „schlankes Gesetz“. Bewusst wurde darauf verzichtet, Unmengen von Ausnahmeregelungen und Öffnungsklauseln für alle denkbaren Einzelfälle aufzunehmen, denn das bringe nur neue Bürokratie: „Wir brauchen ein Ladenöffnungsgesetz und ein Gesetz zum Schutz der Sonn- und Feiertage, das reicht dann auch.“
Zusätzlichen Bürokratieabbau will die FDP-Fraktion dadurch erreichen, dass die Kommunen künftig für verkaufsoffene Sonntage nicht mehr eine umständliche und komplizierte Genehmigung einholen müssten. „Die Entscheidung hierüber legen wir in die Hände der Kommunen, die für sich selbst am besten feststellen können, ob im Rahmen eines Stadtteilfestes oder parallel zu einer Gewerbeausstellung ein verkaufsoffener Sonntag durchgeführt werden soll. Wir gehen sogar soweit, dass die Kommunen dies auf bestimmte Handelszweige oder Arten von Verkaufsstellen beschränken können. Das erlaubt größtmögliche Flexibilität vor Ort“, erläutert Rentsch.
Landeseinheitlich geregelt wissen wollen die Liberalen die sonntäglichen Ausnahmetatbestände bei Tankstellen, Apotheken und Videotheken. „Das Freizeitverhalten der Menschen hat sich geändert. Heute ist es selbstverständlich, dass Tankstellen an Sonntagen geöffnet sind. Auch die problemlose Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten wird erwartet, unterliegt derzeit aber einer viel zu komplizierten Regelung, die wir mit diesem Gesetz ebenfalls aufheben wollen“, erläutert Rentsch. Letztlich sei auch niemandem zu vermitteln, dass an Sonntagen der Betrieb von Automatenvideotheken erlaubt sei, Videotheken mit Verkäufern jedoch eine Öffnung verwehrt werde. „Hier wollen wir eine Gleichstellung, denn die derzeitige Regelung verdrängt Arbeitsplätze“, folgert Rentsch.
Mit Blick auf die neue Regelung der Ladenöffnungszeiten in Rheinland-Pfalz sagte Rentsch: „Es tut mir ja leid, dass die Bürger unseres Nachbarlandes einem solchen Unfug ausgesetzt werden. Ich freue mich jedoch, nach Umsetzung unseres Gesetzentwurfs viele Rheinland-Pfälzer in Hessen zum Einkaufen bereits an Weihnachten begrüßen zu können.“