„Die FDP hat sich schon in der 17. Legislaturperiode dafür eingesetzt, die Ausschlussregelung wieder aufzunehmen. Diese war geltendes Recht auf Grundlage der Härtefallverordnung, bis eine rot-rot-grüne Mehrheit diese, kurz vor Auflösung des letzten Landtags, abschaffte“, sagte Greilich.
Weiter sagte er: „Es war noch nie einzusehen, aus welchem Grunde verurteilte Verbrecher und andere, die sich aktiv gegen unsere Rechtsordnung stellen und jedes Mindestmaß an Kooperation mit unseren Behörden verweigern, Hilfe und Solidarität in Anspruch nehmen wollen. Auf der anderen Seite war das Land Hessen schon immer uneingeschränkt an der Seite derjenigen, die als Verfolgte und in hohem Maße Schutzbedürftige unserer humanitären Solidarität bedürfen. Das haben wir als FDP bereits in der Debatte im Landtag in der vorangegangenen Legislaturperiode deutlich gemacht.“
Durch die Härtefallkommission sei gewährleistet, dass die Fälle mit einem breiten Spektrum aus Verbandsvertretern, Kirchenvertretern, Behördenvertretern unter Beteiligung des Souveräns intensiv diskutiert und – auf Grund des 2/3-Quorums – Entscheidungen auch von einer breiten Mehrheit getragen würden.
Gemeinsamer Gesetzentwurf der CDU und FDP zur Härtefallkommission
Wolfgang Greilich „Der vorliegende Entwurf zur Änderung des Härtefallkommissionsgesetzes ist ein rundes, umfassendes und praktikables Regelungswerk für die Handhabung von Härtefällen in Hessen. Es geht hier um das Gremium, das die letzte Anlaufstelle in Fragen der Aufenthaltserlaubnis ist. Daher ist es gerade bei den Entscheidungen, die die Härtefallkommission treffen muss wichtig, dass auch Abgeordnete verantwortlich mitwirken“, so Wolfgang Greilich, innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.