Aus diesem Grund zeigten sich die liberalen Landtagsabgeordneten daran interessiert, ob es kartellrechtliche Möglichkeiten gibt eine solche Entwicklung im Interesse der Haltung der Arbeitsverträge zu vermeiden. Hierzu stellten sie folgende Fragen:
1. Welche kartellrechtlichen Möglichkeiten, außer einer Veräußerung der Anteile, sind nach Ansicht des Kartellamts möglich?
2. Ist bei der kartellrechtlichen Entscheidung die Konzentrationsentwicklung innerhalb Europas berücksichtigt worden?
3. Wie beurteilt das Kartellamt kartellrechtlich die Entwicklung auf den Technischen Überwachungsmarkt in Europa?
4. Worauf stützt sich die Forderung auf eine europarechtliche notwendige Ausschreibung?
Auf die gestern veröffentlichte Nachricht der beiden Unternehmen, ihren Antrag auf Fusion zunächst einmal zurückzuziehen, bewerteten die beiden Abgeordneten nicht als „vollständige Entwarnung“. „Beide Unternehmen haben angekündigt, dass sie nur einem negativen Bescheid der Wettbewerbshüter aus Bonn zuvorkommen wollten. Sie erklären aber ferner, dass sie eine sinnvolle Lösung auf dem Weg zur geplanten Fusion erarbeiten werden. Dies sollte mit großer Aufmerksamkeit von der Landesregierung beobachtet werden. Die Landesregierung muss mehr Verantwortung übernehmen. Die FDP hat bislang als einzige auf die negativen Auswirkungen für die Menschen in Hessen hingewiesen.“
Abschließend wiesen die liberalen Abgeordneten auch auf die Gefahr einer nach der Fusion möglichen Zerschlagung des TÜVs, ähnlich der Situation beim TÜV Saarland, hin. „Dies kann selbstverständlich nicht im Interesse Hessens liegen.“
