„Hier wird ein innovatives Vorhaben ausgebremst, von dem sowohl die hessischen Krebspatienten als auch der Klinik- und Medizinforschungsstandort Frankfurt profitieren könnten, bloß weil es sich um ein neues und privates Unternehmen handelt. Die Landesregierung bezieht unnötig Stellung gegen Arbeitsplätze, Patienten und Forschung“, kritisierte Nicola Beer. Der liberale Gesundheitsexperte Florian Rentsch schloss sich an: „In Fortführung der Gesundheitsreform auf Bundesebene wird in Hessen Staatsmedizin protegiert. Das Wohl der betroffenen Krebspatientinnen und -patienten tritt hinter die Verteidigung staatlicher Pfründe zurück.“
Zum Hintergrund stellte Dr. Hilmar Hager, Geschäftsführer der REHA MED GmbH, das Vorhaben vor: „Wir planen am Standort Kennedyallee in Frankfurt ein internationales interdisziplinäres Krebstherapie- und -forschungszentrum. Wir möchten rund 155 Millionen Euro investieren und 400 hochinnovative Arbeitsplätze in der medizinischen Versorgung und der Forschung schaffen, davon allein 70 wissenschaftliche Stellen für mikrobiologische Forschungen. Ein Bau kommt für uns aber nur in Frage, wenn wir in den Landeskrankenhausplan aufgenommen werden. Es wäre unverantwortbar, die Leistungen der Klinik nur wohlhabenden Privatpatienten zukommen zu lassen.“
Der renommierte Onkologe und ehemalige Präsident der Deutschen Krebsgesellschaft Prof. Dr. Lothar Weißbach ergänzte, es handele sich aus medizinischer Sicht um ein zukunftsweisendes Konzept. Der interdisziplinäre Ansatz, Mediziner aus allen betroffenen Fachbereichen, wie beispielsweise aus der Inneren Medizin, der Hämato-Onkologie, der Molekularbiologie und der Radiologie aber auch der Orthopädie, bereits frühestmöglich und gemeinsam in die Diagnostik einer Erkrankung einzubinden, gewährleiste eine schnelle, genau auf das individuelle Krankheitsbild des einzelnen Patienten abgestimmte Therapie ohne Fachegoismen oder einseitige medizinwissenschaftliche Sichtweisen. Er führte aus: „Die Therapieergebnisse werden, auch aufgrund der hohen Forschungsorientierung und der onkologischen Spezialisierung, immer auf dem neusten Stand der Wissenschaft sein. Es soll nicht nur auf die herkömmlichen Therapieformen Tumorchirurgie, Strahlen- und Chemotherapie gesetzt werden, sondern genauso auf die biologischen Lösungsansätze, wie z.B. Gen-, Immun- und Molekulartherapie, denen die Zukunft gehören wird.“
„Die REHA MED GmbH hat die Planung des Baus auf dem vorgesehenen Grundstück an der Kennedyallee bereits mit der Stadt Frankfurt abgestimmt. Wir Liberalen möchten diese Investition unbedingt in Frankfurt sehen“, sagte hierzu der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Stadtverordnetenfraktion im Frankfurter Römer, Yanki Pürsün. „Auf diese wichtige Stärkung für den Medizin- und Wissenschaftsstandort Frankfurt dürfen wir nicht verzichten.“
Der Frankfurter Gesundheitspolitiker erläuterte, das Hessische Sozialministerium habe die Aufnahme des Krebsklinikums in den Landeskrankenhausplan mit Bescheid vom 12.06.2005 abgelehnt. Dagegen habe sich die REHA MED GmbH vor Gericht erfolgreich zur Wehr gesetzt. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat am 27.08.2007 den Ablehnungsbescheid als rechtswidrig beurteilt und aufgehoben. „In diesem Urteil wurde festgestellt, dass das geplante Zentrum nach heutiger Einschätzung wirtschaftlich arbeiten wird, bedarfsgerecht und leistungsfähig ist. Dieser Feststellung hat das Land im Prozess nicht widersprochen. Außerdem wurde dem Land auferlegt, eine bereits seit Jahren überfällige Analyse des Bedarfs an onkologischen Betten bis zum Jahresende zu erstellen.“
Gegen dieses Urteil hat die Landesregierung die Zulassung der Berufung beantragt. Beer kommentierte: „Die Landesregierung verhindert mit ihrer Prozesshanselei sehenden Auges, dass den hessischen Krebspatientinnen und -patienten die bestmögliche Behandlung zugute kommen kann. Sie versucht, den Krankenhausbereich als ‚closed shop’ in den Händen der bestehenden – zumeist öffentlichen oder freigemeinnützigen – Träger zu lassen. In ihrer Staatsgläubigkeit versucht sie – entgegen geltendem Recht – Private aus dem Markt herauszuhalten“, so Beer.
Florian Rentsch ergänzte: „Ein eindeutiges Urteil! – Das Land soll jetzt endlich seine Hausaufgaben erledigen. Das Rechtsmittel zeigt, welch tiefes Misstrauen die Landesregierung gegenüber der Privatwirtschaft hegt. Es sollen nur die öffentlichen Krankenhäuser vor Konkurrenz geschützt werden. Die neue Klinik wird nämlich aller Voraussicht nach besser und effizienter arbeiten, weil sie nicht unter der Last der Krankenhausbürokratie leidet. Das Gericht war klüger: Es hat der Landesregierung unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungs- und des Bundesverwaltungsgerichts ins Stammbuch geschrieben, endlich auf Anbietervielfalt im Gesundheitssektor zu achten. Diese sei nämlich bisher noch sehr dürftig.“
Der Liberale erläuterte, in Hessen befänden sich gerade einmal 11 % der Krankenhausbetten in privater Trägerschaft, im Bereich der Krankenhauskonferenz Frankfurt/Offenbach sogar nur rund 5 %. Spitzenreiter im Bundesgebiet sei Mecklenburg-Vorpommern; hier betrüge die Quote 46 %. Der Liberale berichtete, seine Fraktionskollegin Beer und er hätten im vergangenen Dezember einen Brief an Ministerpräsident Koch geschrieben, in dem sie auf die Vorteile des vorliegenden Plans hingewiesen und die Landesregierung aufgefordert hätten, den Antrag auf Zulassung der Berufung zurückzunehmen. Im Februar hätten die Liberalen eine Antwort der Ministerin Lautenschläger erreicht. Anstatt endlich den Weg für diese wichtige Investition freizumachen, habe die Landesregierung die gleichen „fadenscheinigen“ Argumente ins Feld geführt, für die sie bereits vom Verwaltungsgericht „abgewatscht“ worden sei.
Rentsch bezeichnete dieses Verhalten als „eindeutige Hinhaltetaktik“, um die Rechtskraft der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung hinaus zu zögern. So solle dem Ministerium und vor allem dem Landeskrankenhausausschuss, in dem die bereits am Markt tätigen Krankenhausträger eine der stärksten Interessengruppen stellen (6 von 22 Stimmen hält die Landeskrankenhausgesellschaft, weitere 3 Stimmen halten die kommunalen Spitzenverbände), genug Zeit gegeben werden, um Fakten zu schaffen und private Anbieter weiter aus dem Markt halten zu können. Der Liberale berichtete: „Es stand bereits in der Zeitung, dass auf einmal auf der Grundlage eines neuen ‚Hessischen Onkologiekonzeptes’ ein interdisziplinäres Krebszentrum geschaffen werden soll. Dass es hierfür bereits ein fertiges Konzept aus privater Hand gibt, dessen Notwendigkeit vor Gericht noch bestritten wurde, wird ignoriert.“
Beer meinte hierzu abschließend: „Wir möchten, dass den Hessinnen und Hessen die bestmögliche Gesundheitsvorsorge zur Verfügung steht. Die Zwei-Klassen-Medizin, die die Landesregierung mit ihrer Verhinderungspolitik provoziert, lehnen wir ab! Herr Koch, wir fordern Sie heute noch einmal auf, den Antrag auf Zulassung der Berufung zurückzunehmen. Konzentrieren Sie sich besser auf die vom Gericht gestellten Hausaufgaben und lassen Sie Wettbewerb zu, anstatt aus lauter Misstrauen gegenüber einer marktwirtschaftlichen Organisation des Gesundheitswesens Prozesse zu führen!“