„Wie die Bestimmungen des Hessischen Fraktionsgesetzes vorsehen, sind Mittel nur zur Wahrnehmung der Aufgaben der Fraktion und nicht für die Zwecke der Parteien vorgesehen. Aus unserer Sicht kann die Errichtung eines Fraktionsbüros nicht als Wahrnehmung der Aufgaben der Fraktion der Linken angesehen werden, sondern ist vielmehr dem Parteienauftrag geschuldet. Insofern könnte möglicherweise die Eröffnung so eines Fraktionsbüros der Linken gegen Bestimmungen des Hessischen Fraktionsgesetzes verstoßen“, sagte die liberale Abgeordnete.
Die Eröffnung eines Fraktionsbüros, so Henzler weiter, sei aus FDP-Sicht nicht mit den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit in Übereinstimmung zu bringen, weil der Landtag allen Fraktionen kostenlos Räumlichkeiten zur Verfügung stellt und es vor diesem Hintergrund nicht zu vertreten sei, weitere Büros zu finanzieren.
