Hahn wies darauf hin, dass die Liberalen ein im Grundgesetz verankertes Verbot für die Schuldenmacherei fordern und für echten Wettbewerbsföderalismus plädieren. „Es muss ein generelles Schuldenverbot, also ein Verbot, allgemeine Aufgaben des Staates über Kredite zu finanzieren, eingeführt werden. Eng begrenzte Ausnahmen dürfen nur in Katastrophenfällen – wie beispielsweise bei der Hochwasserflut oder anderen schwerwiegenden Krisen – zugelassen werden.“
Abschließend erklärte Hahn, dass es die Anstrengung der hessischen wie auch der bundespolitischen Liberalen sei, die Verantwortung für künftige Generationen Ernst zu nehmen. Denn diese hätten den Schuldenberg abzubauen, das aber wäre ein Einschränken ihrer Entfaltungsmöglichkeit. Dies wäre aber unsozial und im tiefsten Sinne illiberal.
