FDP-Fraktion im Hessischen Landtag


Jörg-Uwe Hahn: „Vorschläge Steinbrücks zur Haushaltskonsolidierung sind nicht weitgehend genug. Ein Verbot der Neuverschuldung muss ins Grundgesetz.“

Finanzpolitik von Minister Steinbrück in der Föderalismuskommission II


Jörg-Uwe Hahn
Der FDP-Landes- und Fraktionsvorsitzende, Jörg-Uwe Hahn, ist heute in seiner Funktion als Mitglied der Föderalismuskommission II zu Verhandlungen in Berlin und kommentierte die Vorschläge von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück zur Einführung einer Schuldenbremse für Bund und Länder als nicht weitgehend genug: „Ein Paradigmenwechsel in der Haushaltspolitik ist durch diesen Schritt von Bundesfinanzminister Steinbrück noch nicht zu erkennen. Es ist zwar löblich, dass die Verschuldung von Bund und Ländern eingedämmt werden soll, allerdings sind dazu weitergehende Maßnahmen notwendig. Wir brauchen schärfere Schuldenregelungen, denn das Zeitfenster, aus der Schuldenfalle herauszukommen, ist  nicht sehr groß.“

Hahn wies darauf hin, dass die Liberalen ein im Grundgesetz verankertes Verbot für die Schuldenmacherei fordern und für echten Wettbewerbsföderalismus plädieren. „Es muss ein generelles Schuldenverbot, also ein Verbot, allgemeine Aufgaben des Staates über Kredite zu finanzieren, eingeführt werden. Eng begrenzte Ausnahmen dürfen nur in Katastrophenfällen – wie beispielsweise bei der Hochwasserflut oder anderen schwerwiegenden Krisen – zugelassen werden.“

Abschließend erklärte Hahn, dass es die Anstrengung der hessischen wie auch der bundespolitischen Liberalen sei, die Verantwortung für künftige Generationen Ernst zu nehmen. Denn diese hätten den Schuldenberg abzubauen, das aber wäre ein Einschränken ihrer Entfaltungsmöglichkeit. Dies wäre aber unsozial und im tiefsten Sinne illiberal.