„Die wichtigste Botschaft des heutigen Urteils ist es, dass der Bau der neuen Landebahn beginnen kann und bezüglich der Betriebsbeschränkungen Verbesserungen im Sinne der Beschlüsse des Hessischen Landtags bestehen“, so Posch.
Die FDP werde darauf drängen, dass die gerichtliche Entscheidung umgesetzt wird. Politisch ist ein verbesserter Schutz der Nachtruhe immer von der FDP gewollt worden.
Posch stellte fest, dass der VGH bezüglich des Ausbaus und der betrieblichen Regelungen von einer „politisch planerischen Entscheidung“ spreche und dem Landesentwicklungsplan eine Bindungswirkung zuspreche. Dies sei eine neue Rechtsprechung, die dazu führe, dass die politischen Festlegungen im Landesentwicklungsplan einen höheren rechtlichen Wert erhielten als bislang angenommen.
Ausdrücklich hat das Gericht festgestellt, dass das Ausbauverfahren auf eine langjährige Entwicklung ausgelegt sei und momentane wirtschaftliche Ereignisse hiervon nicht abhängig gemacht werden können. SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben damit Kurzsichtigkeit bescheinigt bekommen, weil sie nur auf aktuell veröffentlichte Fluggastzahlen schauen. Ziel des Gesetzgebers war und ist, langfristig Investitionshemmnisse abzubauen und dies sei gerade in der aktuellen schwierigen wirtschaftlichen Situation ein gutes Signal.
