FDP-Fraktion im Hessischen Landtag


Leif Blum: „SPD-Forderung ist nicht verfassungskonform.“

FDP zur Anhörung „Änderung der Landeshaushaltsordnung“


Leif Blum
Die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag sieht sich angesichts der heutigen Anhörung im Haushaltsausschuss zu einem Gesetzentwurf von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihren tief greifenden Bedenken bestätigt. „Die große Mehrheit der Experten sieht im vorliegenden Gesetzentwurf eine Unvereinbarkeit mit der Verfassung“, erklärte der finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Leif Blum. „Eine Übertragung des Budget-Initiativ-Rechtes auf den Hessischen Landtag ist nicht praktikabel und ein ungerechtfertigter Eingriff in die bestehende Gewaltenteilung.“

Blum wies darauf hin, dass die verfassungsrechtlich verankerte Kompetenzverteilung zwischen Regierung und Parlament bei der Haushaltsaufstellung vom Gesetzgeber derzeit richtig gefasst worden sei. Er verwies insbesondere auf die Stellungnahme von Prof. Dr. Kröpel. Dieser habe erklärt, ‚dass nur die Exekutive mit ihren spezialisierten Haushaltsdezernenten, -referenten, -referaten und –abteilungen im Detail annähernd einen Überblick darüber verschaffen (können), welche Art und in welcher Höhe Ausgabe- und Verpflichtungsermächtigungen im Planjahr voraussichtlich benötigt werden und welche Einnahmen zur Deckung erwartet werden; das Parlament wäre mit dieser Arbeit überfordert. Im Übrigen stellt die Verfügung über Haushaltsmittel die finanzwirtschaftliche Voraussetzung zur Verwirklichung der Regierungspolitik und die Folge ihrer Umsetzung dar; das Haushalts-Initiativ-Monopol korreliert damit mit der Richtlinien-Kompetenz des Ministerpräsidenten nach Art. 102 Satz 1 HV.’

Blum kritisierte daher das Gesetzesvorhaben von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als Politik nach dem „Pippi-Langstrumpf-Prinzip“. „Sie nehmen sehenden Auges den Verfassungsbruch in Kauf, um sich die Welt so zu schaffen, wie es ihnen gefällt. Die SPD scheut nicht davor zurück, die Verfassung zu beugen, um ihre eigennützigen Interessen durchzusetzen. Es handelt sich wieder einmal mehr um politisches Wunschdenken, als um ein verfassungsrechtlich gesichertes Anliegen. Dies wurde heute von den Experten eindeutig bestätigt“, so Blum abschließend.