In Zeiten, in denen trotz steigender Steuereinnahmen und wirtschaftlichen Aufschwungs den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern immer geringere Teile des Gehalts zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes zur Verfügung stünden, müsse der Staat den Menschen ein Stück vom Aufschwung zurück geben und für steuerliche Entlastung gerade der kleinen und mittleren Einkommen sorgen. „Es kann nicht sein, dass der Staat der größte Nutznießer des wirtschaftlichen Aufschwungs ist. Jetzt ist die Zeit gekommen, diejenigen, die mit ihrer Leistung diesen Aufschwung erarbeitet haben auch gerecht daran zu beteiligen. Dies sind gerade die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die jeden Morgen aufstehen, zur Arbeit gehen und dabei im Zweifel auf ihr Auto angewiesen sind. Die Kürzung der Pendlerpauschale stellt eine verfassungswidrige Benachteiligung dieses Personenkreises dar“, betonte Blum. Die Menschen in der Mitte seien die Leistungsträger der Gesellschaft und dürften daher nicht länger von den großen Volksparteien als Melkkühe der Nation missbraucht werden.
Als „völlig daneben“ und „eindimensional“ bezeichnete Blum die Kritik Rheins an der Pendlerpauschale als Zersiedlungsprämie zu Lasten der Kernstädte in Hessen. Preis-, aber eben auch Verdienstunterschiede zwischen den Ballungsräumen und den ländlichen Regionen seien doch im Wesentlichen durch die unterschiedliche Qualität der Angebote in Infrastruktur, Kultur, Bildung und Freizeit geprägt. Die Pendlerpauschale habe damit wenig zu tun.
„Diese Aussage ist ein herber Schlag ins Gesicht der Menschen im ländlichen Raum von Hessen, vom Odenwald bis in den Werra-Meißner-Kreis. Gerade in diesen Regionen sind die Menschen im Besonderen auf das Auto angewiesen, um zu ihren Arbeitsplätzen zu gelangen. Diese Menschen neben den ohnehin schon bestehenden Problemlagen im ländlichen Raum nun auch noch steuerlich zu bestrafen ist grob fahrlässig und ignorant. Dies dient nicht einer ausgewogenen Landesentwicklung in allen Teilen Hessens“, so Blum abschließend.