Rentsch sieht in erster Linie die Entscheidung der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt für diesen Prozess verantwortlich. „Die letzten Gesundheitsreformen haben eine Vielzahl von Krankenhäusern in Existenznot getrieben. Alle Beteiligten warten auf zuverlässige und planbare Rahmenbedingungen, damit auch in Zukunft eine optimale Gesundheitsversorgung in den Krankenhäusern garantiert werden kann.“
Rentsch kritisierte vor allen Dingen: „Ziel muss es sein, den Sanierungsbeitrag von 0,5 Prozent der Krankenhäuser nicht weiter abziehen zu lassen. Weiterer Spielraum für die Krankenhäuser ist nämlich dadurch derart eingeschränkt worden, dass die personelle Situation äußerst kritisch ist.“
Die Forderungen des FDP-Antrags beziehen sich auf die hessische Landesregierung, die im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür eintreten soll, dass:
- die Regelung, dass bei gesetzlich krankenversicherten Patienten ein Abschlag in Höhe von 0,5 vom Hundert des Rechnungsbetrags bei den Krankenhausrechnungen vorzunehmen und auf der Rechnung des Krankenhauses auszuweisen (Sanierungsbeitrag), entfällt,
- die Möglichkeit geschaffen wird, dass die Vertragspartner in den Fällen die gesetzlich vorgegebene maximale Steigerungsrate der Budgets überschreiten können, in denen sie einen Ausgleich für höhere Löhne und Gehälter für erforderlich halten,
- klargestellt wird, dass ab 2009 die Verhandlungspartner ohne gesetzliche Budgetierung die Möglichkeit haben, die Entwicklung der Krankenhausvergütungen an der Entwicklung des Krankheitsgeschehens auszurichten und nicht an gesetzlich starr vorgegebenen Raten der Grundlohnentwicklung,
- es einen stufenweisen Übergang zur monistischen (Finanzierung aus einer Hand, ohne öffentliche Förderung) Finanzierung gibt.