FDP-Fraktion im Hessischen Landtag


Florian Rentsch: „Die Wurzel des Übels liegt bei der Großen Koalition in Berlin. Erst Berlin, dann Wiesbaden.“

FDP zu SPD-Antrag Gesundheitsversorgung


Florian Rentsch
Mit einem Dringlichen Antrag der FDP-Fraktion soll die Verschlechterung der Krankenhausversorgung durch Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt gestoppt werden. Der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Florian Rentsch, sieht Handlungsbedarf zur Verbesserung vor allen Dingen mit Blick auf die Leidtragenden, nämlich die Patienten. „Unzweifelhaft hat sich die bundesdeutsche Krankenhauslandschaft in den letzten Jahren deutlich verändert. Diese Entwicklung ist auch an der hessischen Krankenhauslandschaft nicht spurlos vorbeigegangen. Die Verweildauer ist von 13,8 Tagen im Jahr 1990 in Hessen auf 8,4 Tage im Jahr 2006 gesunken. Dies entspricht einem Rückgang von 35 Prozent. Betrachtet man die Kostenseite, so ist festzustellen, dass innerhalb der letzten zehn Jahre die Krankenhauskosten der Versicherten um 24 Prozent gestiegen sind. In der gleichen Zeit hat jedoch auch die Zahl älterer und besonders pflegebedürftiger Menschen zugenommen. Die medizinisch-technische Entwicklung kann diese Entwicklung nur teilweise ausgleichen. Zu befürchten ist, dass weitere Krankenhäuser und Abteilungen von der Schließung bedroht sind.“

Rentsch sieht in erster Linie die Entscheidung der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt für diesen Prozess verantwortlich. „Die letzten Gesundheitsreformen haben eine Vielzahl von Krankenhäusern in Existenznot getrieben. Alle Beteiligten warten auf zuverlässige und planbare Rahmenbedingungen, damit auch in Zukunft eine optimale Gesundheitsversorgung in den Krankenhäusern garantiert werden kann.“

Rentsch kritisierte vor allen Dingen: „Ziel muss es sein, den Sanierungsbeitrag von 0,5 Prozent der Krankenhäuser nicht weiter abziehen zu lassen. Weiterer Spielraum für die Krankenhäuser ist nämlich dadurch derart eingeschränkt worden, dass die personelle Situation äußerst kritisch ist.“

Die Forderungen des FDP-Antrags beziehen sich auf die hessische Landesregierung, die im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür eintreten soll, dass:

- die Regelung, dass bei gesetzlich krankenversicherten Patienten ein Abschlag in Höhe von 0,5 vom Hundert des Rechnungsbetrags bei den Krankenhausrechnungen vorzunehmen und auf der Rechnung des Krankenhauses auszuweisen (Sanierungsbeitrag), entfällt,
- die Möglichkeit geschaffen wird, dass die Vertragspartner in den Fällen die gesetzlich vorgegebene maximale Steigerungsrate der Budgets überschreiten können, in denen sie einen Ausgleich für höhere Löhne und Gehälter für erforderlich halten,
- klargestellt wird, dass ab 2009 die Verhandlungspartner ohne gesetzliche Budgetierung die Möglichkeit haben, die Entwicklung der Krankenhausvergütungen an der Entwicklung des Krankheitsgeschehens auszurichten und nicht an gesetzlich starr vorgegebenen Raten der Grundlohnentwicklung,
- es einen stufenweisen Übergang zur monistischen (Finanzierung aus einer Hand, ohne öffentliche Förderung) Finanzierung gibt.