FDP-Fraktion im Hessischen Landtag


Jörg-Uwe Hahn: „Camp von Kannenberg kein Ersatz für geschlossene Einrichtungen. Hessen muss Hausaufgaben erledigen. Kürzere Bearbeitungszeiten bei der Strafverfolgung.

FDP zu Jugendkriminalität


Jörg-Uwe Hahn
FDP kritisiert Verhalten der Justiz wegen schneller Freilassung – wird sich im Rechtsausschuss erklären müssen.“

Das Projekt in Diemelstadt von Lothar Kannenberg sei kein Beispiel für die notwendigen Vorstellungen der Liberalen von geschlossenen Einrichtungen im Rahmen der Jugendhilfe, so der hessische FDP-Landes- und Fraktionsvorsitzende, Jörg-Uwe Hahn, anlässlich der heutigen Pressekonferenz von Sozialministerin Lautenschläger. „Die Ministerin hätte Chancen gehabt, die bereits im Koalitionsvertrag von FDP und CDU im Jahre 1999 getroffenen Vereinbarungen umzusetzen, wonach die Schaffung von geschlossenen Einrichtungen für Intensivtäter im Rahmen der Jugendhilfe festgeschrieben wurde. Diese Chance hat die Ministerin vertan, gerade den Hinweis auf die hohen Kosten lassen wir Liberale nicht gelten. Jede Maßnahme, die die Intensivtäter vor einem Rückfall schützt und sie hingegen auf den rechten Weg bringt, ist volkswirtschaftlich gesehen kostengünstiger. Offensichtlich hatte die Sozialministerin auch Angst vor ihren kommunalpolitischen Freunden vor Ort“, so Hahn.

Hahn kritisierte weiter die nach wie vor im Bundes- und Landesvergleich in Hessen viel zu langen Bearbeitungszeiten der Strafgerichte für jugendliche Kriminelle. „Die Strafe muss auf dem Fuße folgen. Alles andere ist pädagogisch nicht zu vertreten, insbesondere bei Jugendlichen muss ganz klar gemacht werden, wo die Grenzen des gesellschaftlich Akzeptablen liegen. Das geht aber nur durch eine unmittelbare Bestrafung nach der Tat.“

Abschließend kritisierte der FDP-Spitzenkandidat die Verhaltensweise der Frankfurter Justiz nach dem ungeheuerlichen Vorfall in Frankfurt-Heddernheim. „Im Rechtsausschuss des Hessischen Landtages werden die zuständigen Staatsanwälte begründen müssen, warum trotz völlig unklarer Ermittlungsergebnisse erst einmal alle sieben mehrerer Straftaten dringend Verdächtigen schnell wieder auf freien Fuß gesetzt wurden. Die Strafprozessordnung gibt Staatsanwaltschaft und Polizei die Möglichkeit, gerade in diesen Fällen Verdächtige bis zu 48 Stunden in Polizeigewahrsam zu halten“, so der liberale Innen- und Rechtsexperte Hahn.