FDP-Fraktion im Hessischen Landtag


FDP zu Finanzierung Freier Wähler

FDP zu Finanzierung Freier Wähler

Wiesbaden - Zur Vorbereitung der am morgigen Mittwoch stattfindenden Sondersitzung des Haupt- und des Innenausschusses des Hessischen Landtags hat sich die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag nochmals intensiv mit der Thematik Einbeziehung der kommunalen Ebene in die staatliche Kostenerstattung im Zusammenhang mit den Gesprächen zwischen den Spitzen der hessischen Liberalen einerseits und der Freien Wähler andererseits beschäftigt.

Der hessische FDP Partei- und Fraktionsvorsitzende Jörg-Uwe Hahn gab nach der Sitzung folgende Erklärung ab: 

1.         Spätestens seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 1992 ist in den traditionell angesetzten Gesprächen zwischen der Führung der FDP Hessen mit der Führung der FWG Hessen das Thema "Finanzierung auf kommunaler Ebene" diskutiert worden. So ist zum Beispiel im Jahre 2002 anlässlich eines derartigen Gespräches die Bitte der Freien Wähler an die FDP herangetragen worden, im Rahmen der Innenministerkonferenz vom 05. bzw. 06. Dezember 2002 das Thema anzusprechen. Mit einer entsprechenden Bitte ist die FDP-Fraktion an den damals bereits amtierenden hessischen Innenminister Volker Bouffier herangetreten. Die Gespräche führten deshalb zu keinem Ergebnis, da entsprechend konkrete Lösungsvorschläge wechselseitig nicht vorhanden waren. 

2.         In dieser traditionellen Reihe von Gesprächen hat sich die Führung der FDP Hessen mit der Führung der FWG Hessen am 24. April 2006 getroffen. 

3.         Der hessische FDP Partei- und Fraktionsvorsitzende Jörg-Uwe Hahn beglückwünschte in der Sitzung nochmals persönlich – wenn auch nachträglich – den neuen Vorsitzenden der Freien Wähler Hessen, Thomas Braun, zu seinem Amt und machte deutlich, dass man seitens der Liberalen auch weiterhin auf eine vertrauensvolle und inhaltlich enge Zusammenarbeit baue. Tradition zwischen den Liberalen und den Freien Wählern in den sicherlich mehr als letzten 10 Jahren unter der Leitung des ehemaligen FWG-Landesvorsitzenden, dem Kreisbeigeordneten Wolfgang Hofmann war, dass Freie Wähler und Liberale inhaltliche Übereinstimmungen identifizierten und die FDP zusagte, diese in ihrer Arbeit des Landtages mit einzubringen. Als bestes Beispiel dieser erfolgreichen Abstimmung war letztlich die Einführung von Kumulieren und Panaschieren bei den Kommunalwahlen ab 2001. 

4.         Nach einer relativ kurzen Diskussion zu verschiedenen Themen der Landespolitik wurde seitens der Freien Wähler - wie bei allen Begegnungen vorher auch - das Thema Wahlkampfkostenersatz für die Kommunalwahlen für die Freien Wähler angesprochen. FWG-Landeschef Braun berichtete, dass man bereits Gespräche mit der CDU geführt habe. Es sei nunmehr zwischen FWG und CDU vereinbart, einen bis dahin der FDP nicht bekannten Gesetzentwurf mit den Fraktionen von SPD und FDP im Landtag zu erörtern. FWG-Chef Braun machte deutlich, dass die Union mitgeteilt habe, dass sie nicht von ihrer absoluten Mehrheit im Hessischen Landtag Gebrauch machen wolle, sondern eine breitere Unterstützung für dieses in Deutschland erstmalige Vorhaben erwarte. Auch wiesen die Vertreter der Freien Wähler darauf hin, dass sie eine Doppelförderung ausschließen wollten. 

5.         Der FDP Fraktions- und Parteivorsitzende Hahn erläuterte mit Unterstützung seiner liberalen Delegationsteilnehmer, dass jedenfalls der Gleichheitsgrundsatz zu beachten sei. Wenn eine kommunale Wahlkampfkostenerstattung erfolgen solle, dann müsse diese so organisiert sein, dass sie jedenfalls nicht für Parteien gelte, die sich auch bei staatlichen Wahlen (Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen) beteiligten. Eine derartige Doppelförderung lehne die FDP strikt ab.

In diesem Zusammenhang erläuterte Hahn, dass im praktischen Leben z. B. sein eigener Kreisverband FDP Wetterau eindeutig mehr Geld an den Landes- bzw. Bundesverband der FDP abführen müsse, als durch möglichen Wahlkampfersatz von diesen übergeordneten Verbänden zurückgegeben würden. Hahn erinnerte seinen Kollegen Braun an dessen Erfahrungen, die er als langjähriges CDU-Mitglied auf kommunaler Ebene gemacht habe.

Deshalb sei es schon "ungerecht", dass sodann die Gruppierungen, die nicht in der staatlichen Wahlkampffinanzierung seien, über eine kommunale Wahlkampffinanzierung eigentlich besser gestellt würden als die Kreisverbände der Parteien, die zu staatlichen Wahlen antreten würden.

Abschließend stellten deshalb die FDP-Vertreter fest, dass es alleine unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Bedenken schon äußerst schwierig, in ihren Augen fast unmöglich sei, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu fertigen. 

6.         Die FDP sagte aber eine vorurteilsfreie Prüfung unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes zu. Die FDP-Vertreter jedenfalls gingen davon aus, dass die FWG nach dem Gespräch mit der CDU und der FDP nunmehr auf alle Fälle noch mit der SPD sprechen würde. 

7.         Im Zusammenhang mit der Diskussion über die Wahlkampfkostenerstattung teilten die Vertreter der Freien Wähler Hessen mit, dass sie die Frage des Antritts bei der Landtagswahl 2008 derzeit intern streitig diskutierten, eine Entscheidung auf einem Parteitag im Herbst des Jahres 2006 aber getroffen werden würde. 

8.         Nachdem keinerlei weitere Rückkopplung seitens der FWG erfolgte, hat sich der Landesvorstand der FDP Hessen mit dieser Thematik am 24.06.2006 auf einer regulären Sitzung in Anwesenheit der Kreisvorsitzenden negativ hinsichtlich der Einführung einer kommunalen Wahlkampfkostenerstattung ausgesprochen.