FDP-Fraktion im Hessischen Landtag


Dorothea Henzler: „Der Gesetzentwurf schafft Unzufriedenheit bei den privaten Schulträgern und bei den Kommunen und muss dringend nachgebessert werden“

FDP zu Ersatzschulfinanzierungsgesetz

Wiesbaden – Die heutige Anhörung zum Entwurf für eine Novellierung des Ersatzschulfinanzierungsgesetz habe deutlich gemacht, dass es sich bei den geplanten Änderungen durch die Landesregierung nicht gerade um den großen Wurf handelt, kommentierte die schulpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Dorothea Henzler.

Die zentrale Forderung aller Betroffener nach einer grundlegenden Neuberechnung der tatsächlichen Schülerkosten als realistische Grundlage für eine Neuausrichtung der staatlichen Finanzierung der hessischen Privatschulen sei leider noch nicht erfolgt, kritisierte die liberale Schulpolitikerin. „Die staatlichen Beihilfen für Privatschulen basieren nach wie vor auf einem veralteten Berechnungsmodus“, kritisierte die FDP-Politikerin. Unklar sei auch, ob die Ganztags- und Fortbildungsmittel in die Personalkosten für Privatschulen mit einfließen. 

„Das Gesetz schafft nichts als Unzufriedenheit sowohl bei den kommunalen Schulträgern, die nicht wissen, wie sie die geplante Erhöhung der Gastschulbeiträge finanzieren sollen als auch bei den Privatschulen, denen für bestimmte Schulformen die Finanzhilfen nicht ausreichen und somit den verfassungsrechtlich vorgegebenen Elternanteil von 15 bis maximal 20 Prozent an der Gesamtfinanzierung überschreiten müssen“, erklärte Henzler. 

Nachgebessert werden müsse auch bei der geplanten verkürzten Wartefrist für Schulgründungen am selben Standort durch bewährte freie Träger. „Diese Standortbindung muss aufgehoben werden. Eine Abschaffung der Wartefrist muss für bewährte Träger auch bei Schulgründungen an anderen Standorten gelten. Wenn freie Träger bewiesen haben, dass sie erfolgreich Schulen führen können und gewisse Qualitätsstandards einhalten, sollen sie auch bei zukünftigen Schulgründungen an anderen Standorten sofort von der staatlichen Förderung profitieren können. Dieser Vertrauensvorschuss steht ihnen dann zu“, so Henzler abschließend.