„Das Gesetz schafft nichts als Unzufriedenheit sowohl bei den kommunalen Schulträgern, die nicht wissen, wie sie die geplante Erhöhung der Gastschulbeiträge finanzieren sollen als auch bei den Privatschulen, denen für bestimmte Schulformen die Finanzhilfen nicht ausreichen und somit den verfassungsrechtlich vorgegebenen Elternanteil von 15 bis maximal 20 Prozent an der Gesamtfinanzierung überschreiten müssen“, erklärte Henzler.
Nachgebessert werden müsse auch bei der geplanten verkürzten Wartefrist für Schulgründungen am selben Standort durch bewährte freie Träger. „Diese Standortbindung muss aufgehoben werden. Eine Abschaffung der Wartefrist muss für bewährte Träger auch bei Schulgründungen an anderen Standorten gelten. Wenn freie Träger bewiesen haben, dass sie erfolgreich Schulen führen können und gewisse Qualitätsstandards einhalten, sollen sie auch bei zukünftigen Schulgründungen an anderen Standorten sofort von der staatlichen Förderung profitieren können. Dieser Vertrauensvorschuss steht ihnen dann zu“, so Henzler abschließend.
