FDP-Fraktion im Hessischen Landtag


Wolfgang Greilich: „Bildung ist ein Menschenrecht – unabhängig vom Rechtsstatus.“

FDP für Schulbesuch von Kindern ohne Aufenthaltsstatus


Wolfgang Greilich
Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Wolfgang Greilich, hat sich heute mit einem Schreiben an den geschäftsführenden Kultusminister Banzer gewandt und sich dafür eingesetzt, dass auch Kinder ohne Aufenthaltsstatus in Hessen ohne Angst vor Ausweisung die Schule besuchen können. Greilich erklärte hierzu, „Bildung ist Kinder- und Menschenrecht. Unabhängig davon, ob ein Kind mit oder ohne den behördlichen Aufenthaltstitel in Hessen lebt, soll es ohne Angst die Schule besuchen können. Das sind wir den Kindern schuldig. Das sind wir aber auch der Gesellschaft schuldig, denn jeder Mensch, dem die Teilhabe an unserem Bildungssystem verweigert wird, ist ein Sprengsatz für unsere Gesellschaft.“

Der liberale Innenpolitiker wies darauf hin, dass der Landtag im August mit den Stimmen sämtlicher Fraktionen – außer denen der CDU – die  Landesregierung aufgefordert hat, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass aufenthaltsstatuslose Kinder die hessischen Schulen besuchen können, ohne Angst vor Ausweisung haben zu müssen. Die bisherige Regelung, nach der Schulleiter solche Fälle weitermelden müssen, möchte die FDP abgeschafft sehen. Ein Beitrag des mdr-Fernsehmagazins „Fakt“ vom 15. Dezember 2008 habe gezeigt, dass es hierfür eine breite gesellschaftliche Mehrheit gebe. Greilich sagte: „Wir sehen uns im Einklang nicht nur mit Flüchtlingsorganisationen und der katholischen Kirche, sondern auch dem Bundesinnenminister Schäuble und beispielsweise den Landesregierungen in Bayern oder Nordrhein-Westfalen. – Herr Minister Banzer, wir fordern Sie auf: Tun Sie endlich etwas für diese armen Kinder, die unsere Gesellschaft nicht zurücklassen darf.“

Hintergrund:
Nach einer Studie des Diakonischen Werkes leben schätzungsweise 40.000 bis 50.000 Menschen ohne Aufenthaltsstatus allein in Frankfurt am Main. Schätzungsweise 5 bis 10 Prozent davon sind Kinder. Bildung sowie die Sozialisation mit Gleichaltrigen wird ihnen aufgrund der aktuellen hessischen Rechtslage weitgehend verwehrt. Denn in Hessen ist durch Verordnung geregelt, dass eine gültige Meldebescheinigung Voraussetzung für die Aufnahme in eine Schule ist. Gemäß § 87 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes müssen öffentliche Stellen, also auch Schulen, unverzüglich die Ausländerbehörde unterrichten, wenn sie Kenntnis vom Aufenthalt eines Ausländers erlangen, der keinen erforderlichen Aufenthaltstitel besitzt.

Im April 2008 hat die hessische FDP einen Antrag in den Landtag eingebracht, mit dem die Landesregierung aufgefordert wurde, diese Situation zu beheben. Er hat in den befassten Ausschüssen die Mehrheit von FDP, SPD, Grünen und der Linken gefunden. Gleichwohl ist bis heute nicht bekannt geworden, dass die Landesregierung hierauf reagiert hat.