„Ich fordere den Hessischen Ministerpräsidenten auf, sich ein Beispiel an seinen Ministerpräsidetenrkollegen Rüttgers, Wulff, Oettinger und Seehofer zu nehmen. Die von der Großen Koalition geschlossene Erbschaftsteuer ist familienfeindlich, mittelstandsfeindlich, bürokratisch und sie ist aller Voraussicht nach auch nicht mit der Verfassung vereinbar. Koch darf die Stimmen im Bundesrat nicht gebrauchen, um der Großen Koalition in Berlin hilfreich zu sein. Die Vertretung des Landes Hessen muss sich an den Interessen der Bürgerinnen und Bürger ausschließlich orientieren“, hob der FDP-Chef weiter hervor.
Aus Sicht der Liberalen sei die Erbschaftsteuer von Union und SPD familienfeindlich. Für Geschwister, Nichten, Neffen und nichteheliche Lebensgemeinschaften werde bei Erbschaften schon ab 20.000 Euro ein Steuersatz von 30 Prozent oder 50 Prozent auf die Vermögenssubstanz fällig. Dies belaste Verwandte und Familienfremde erheblich.
Zudem halten die Liberalen das Gesetz als mittelstandsfeindlich. Im Gegensatz zu börsennotierten Kapitalgesellschaften müsste die Steuer von Familienunternehmen entrichtet werden. Dieses würde dann häufig aus dem Betriebsvermögen heraus geschehen mit der Folge, dass der Substanzwert des Unternehmens erheblich sinke. Die Erbschaftsteuer sei, so Hahn weiter, damit eine reine Mittelstandssteuer. Auch würden die beschlossenen Entlastungsregelungen in der Realität nicht greifen, wie eine Vielzahl von Fachleuten in den letzten Tagen nochmals bestätigt habe. „Der Hessische Ministerpräsident Roland Koch sollte sich auch an den fachlichen Ratschlägen des aus Hessen stammenden Präsidenten des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Georg Ludwig Braun, und einer Vielzahl von Veröffentlichungen der Vertreter des Mittelstandes orientieren.“
Damit sei das Erbschaftsteuergesetz der Großen Koalition auch arbeitsplatzfeindlich. Verstärkt werde dieser Eindruck noch durch die Reglung zur Einhaltung der Lohnsumme, die mit über zehn oder sieben Jahre als Voraussetzung für eine Steuerverschonung realitätsfern sei und gerade in Zeiten eines Wirtschaftsabschwungs nötige Umstrukturierungen erschwere.
„Zu guter Letzt ist die Erbschaftsteuer von Union und SPD als bürokratisch und streitanfällig einzustufen. Die unterschiedliche Behandlung der Vermögensarten widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes und dürfte bald wieder vor dem Bundesverfassungsgericht landen“, warnte der hessische FDP-Landes- und Fraktionsvorsitzende Hahn weiter. Darüber hinaus sei die Regelung zum Betriebsübergang für normale Familienunternehmen ohne fremde Hilfe kaum verständlich.
„Die Hessische Landesregierung hat die Interessen der gerade in Hessen vorhandenen mittelständischen Unternehmen zu beachten. Sie gefährdet Arbeits- und Ausbildungsplätze insbesondere im mittel- und nordhessischen Bereich. Es kann deshalb nicht richtig sein, dass ohne eine Legitimation des Landtages Roland Koch als geschäftsführender Ministerpräsident diesen weitgehenden und falschen Beschluss für Hessen im Bundesrat mitträgt“, stellte der hessische FDP-Chef Hahn abschließend fest.
