„Da sich die Landesregierung bei ihrem Gesetz nicht auf die Einarbeitung dieser autonomen Gebührenerhebung eingelassen hat, ist uns dieser Entwurf nur eine Enthaltung wert“, kündige Beer an. Damit sei von der CDU die Chance, bei diesem zentralen Thema der hessischen Hochschulpolitik mit schwieriger Verfassungslage, eine wirklich breite Mehrheit im Parlament zu finden, leider verpasst worden.
Beer verwies in diesem Zusammenhang auf das Rechtsgutachten des Stifterverbands: „Die Notwendigkeit einer derartigen Differenzierung verbietet eine pauschale Erhebung von ‚Einheitsbeiträgen’. Die Studierenden haben ein Recht zu erfahren, für welche konkreten Leistungen sie zahlen sollen - schließlich sollen sie diese als ‚zahlende Kunden’ auch einfordern können und dürfen. Dieser Weg ist nicht nur rechtlich geboten, sondern dient auch der Qualitätsentwicklung des Studiums im Leistungswettbewerb der Hochschulen. Der Stifterverband empfiehlt den Hochschulen, die berechtigten Anliegen der Studierenden ernst zu nehmen und die leistungsgerechte Differenzierung der Studienbeiträge als Chance für ihr Qualitätsmanagement aufzufassen.“
Gründe für den FDP-Gesetzentwurf
Im Nachbarland Nordrhein-Westfalen habe eine Regierung aus Konservativen und Liberalen erfolgreich belegt, wie es funktioniere: „28 der insgesamt 33 staatlichen Hochschulen haben sich dort bereits jetzt in Eigenverantwortung für die Einführung von Studiengebühren entschieden“, erläuterte die Hochschulpolitikerin. Dies belege die breite Akzeptanz für die Erhebung von Gebühren und zeige gleichzeitig auch das Interesse der Hochschulen, mit den dann auch autonom zu verwendenden Mitteln die Qualität des Angebots deutlich zu steigern. Nur vor dem Hintergrund dieser Autonomie würden die Studierenden akzeptieren, dass sie eine differenziert abgestimmte Leistung für ihre Gebühren erhalten.
Mit dem FDP-Konzept wäre zudem gesichert gewesen, dass die Studiengebühren die staatliche Grundfinanzierung der Hochschulen nicht ersetzen. „Für die FDP stand ein Ziel bei der Einführung von Studiengebühren immer im Zentrum: Die Qualität von Forschung und Lehre langfristig zu sichern und zu verbessern. Wir hätten gerne einen Kompromiss, der für alle Seiten akzeptabel gewesen wäre, mitgetragen, wenn es ein inhaltlich und formal konsequentes Gesetz geworden wäre“, so Beer.
Die FDP hat wichtige Eckpunkte durchgesetzt
Immerhin habe die FDP im Hinblick auf die soziale Ausgewogenheit das Schlimmste verhindern können und den wichtigen Impuls für eine „Geld-Zurück-Garantie“ verbunden mit einem individuellen Rechtsanspruch gesetzt. Die von der FDP vorgeschlagenen Regelungen zur Deckelung des Gesamtvolumens der Studienkredite, die Idee von Hochschulstipendien und die Gleichbehandlung von ausländischen Studierenden sowie die Freistellung von Doktoranden finden sich nun im CDU-Gesetzentwurf wieder.
Beer wies Vorwürfe zurück, Studiengebühren seien der Grund zur sozialen Selektion. Die Europäische Kommission habe in Ihrer letzten Untersuchung zu den europäischen Hochschulsystemen vielmehr festgestellt, dass eine kostenlose Hochschulbildung nicht automatisch gerecht sei. Ausschlaggebend sei unabhängig von der Erhebung von Studiengebühren der sozioökonomische Hintergrund. Um Effizienz und Gerechtigkeit zu steigern, so die EU-Kommission, sollten Bedingungen und Anreize für die Steigerung der öffentlichen und privaten Investitionen, einschließlich Studiengebühren in Verbindung mit begleitenden finanziellen Maßnahmen für benachteiligte Personen, geschaffen werden. Der FDP-Gesetzentwurf habe dies sehr sorgfältig berücksichtigt.
„Bei einem derart sensiblen Thema muss zudem die Öffentlichkeitsarbeit vom Kopf auf die Füße gestellt werden“, kritisierte die Abgeordnete das Verfahren. Statt mit Hochglanzbroschüren, die am Ende nichts mehr wert seien, weil fast alle Aussagen zurückgenommen oder korrigiert werden mussten, solle sich der Minister besser bei allen Beteiligten und Gutachtern informieren, bevor er auf die Öffentlichkeit zugehe.
„Wer sorgfältig arbeitet, spart Steuergelder und erspart sich und uns allen den Protest auf der Straße!“, hob Beer abschließend hervor.
