Letztlich sei die zweifellos wichtigste Frage im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsbeschluss nicht von der SPD beantwortet worden. Posch hatte wissen wollen, was die SPD zu tun gedenke, um ein rechtlich nicht mögliches absolutes Nachtflugverbot im Zuge des Planfeststellungsbeschlusses durchzusetzen.
„Leider muss die FDP feststellen, dass Andrea Ypsilanti falsche Versprechungen mache, was ihre verfahrenstechnischen und rechtlichen Eingriffsmöglichkeiten anbelangt.
„Letztlich ist die SPD-Linie im Zusammenhang mit dem Flughafenausbau und dem Planfeststellungsbeschluss nicht mehr erkennbar und die Antworten der SPD zeugen von einer gewissen Konfusion“, sagte Posch.
Antwortschreiben Dieter Posch an Andrea Ypsilanti:
Sehr geehrte Frau Kollegin Ypsilanti,
vielen Dank für Ihr Schreiben, vom 20.12.2007. Für die nichtrechtzeitige Übersendung meines Schreibens an Sie, bitte ich vielmals um Entschuldigung.
Zu Ihrem Schreiben vom 20.12.2007 erlaube ich mir folgende Hinweise zu geben:
Sie führen aus, dass eine valide Beurteilung erst anhand des Planfeststellungsbeschlusses vorgenommen werden könne.
Diese Auffassung teile ich nicht. Bei der Beantwortung der zweifellos wichtigsten Frage, ob Sie im Falle einer Regierungsübernahme den Planfeststellungsbeschluss aufheben bzw. ändern wollen, handelt es sich um eine abstrakte Rechtsfrage, bei der es auf die Kenntnis des Inhalts und der Begründung des Planfeststellungsbeschlusses überhaupt nicht ankommt. Es geht darum, die Frage zu beantworten, ob der Planfeststellungsbeschluss aufgehoben werden kann und wenn Sie dies tun, welche Rechtsfolgen dies auslöst.
Sie müssen doch, bevor Sie den Bürgern versprechen, Sie würden ein absolutes Nachtflugverbot ohne jede Ausnahme verfügen, sich die Frage stellen, ob dies juristisch überhaupt geht.
Bei dem Planfeststellungsbeschluss handelt es sich schließlich um eine behördliche Entscheidung, die nur unter den sehr engen, meines Erachtens nicht gegebenen Voraussetzungen der §§ 48, 49 Verwaltungsverfahrensgesetz zurückgenommen bzw. widerrufen werden kann. Ferner müssen Sie die Frage beantworten, welche Folgen die Rücknahme bzw. der Widerruf des Planfeststellungsbeschlusses hätte.
Einmal unterstellt, der Planfeststellungsbeschluss könnte aufgehoben werden bzw. würde in rechtswidriger Weise von Ihnen aufgehoben, dann müssen Sie den Bürgern sagen, was das bedeutet und welche Konsequenzen das hat.
Es bedeutet nämlich, da die Genehmigung der neuen Landebahn mit den Entscheidungen über aktiven Lärmschutz in einem unmittelbaren, rechtlich relevanten Zusammenhang steht und der Entscheidung eine Gesamtabwägung aller Belange vorausgegangen ist, übrigens ganz im Sinne mehrere Landtagsbeschlüsse, dass Sie mit der Aufhebung der Fraport AG die Genehmigung zum Ausbau wieder nehmen würden und wenn Sie eine andere Entscheidung herbei führen wollen, ein völlig neues Verfahren seitens der Fraport AG beantragt werden müsste.
Es ist eben nicht so, dass das „Buch Planfeststellungsverfahren Flughafen Frankfurt“ nachdem es „fertig geschrieben“ ist, einfach wieder aufgeschlagen und anstelle 17 Ausnahmen, X Ausnahmen oder null Ausnahmen genehmigt oder nicht genehmigt werden können. So bedauerlich es ist. Aber es ist rechtlich so und kann auch nicht durch politisches wollen – auch wir hätten die vollständige Umsetzung des Mediationsergebnisses uns gewünscht - anders gestaltet werden. Ich darf Ihnen das an einem Beispiel erläutern. Ich war in meiner Zeit als hessischer Wirtschafts- und Verkehrsminister in einer vergleichbaren Situation. Mein Amtsvorgänger, Herr Staatsminister Lothar Klemm hatte am Ende eines Raumordnungsverfahrens sich für die Lossetrasse der A44 Kassel - Eisenach entschieden. CDU und FDP hatten sich in der politischen Diskussion vor dieser Festlegung für die sogenannte Söhretrasse ausgesprochen. Auch damals war der Abwägungsvorgang des Raumordnungsverfahrens abgeschlossen und eine Änderung mit ungewissem Ausgang - denn jedes Planverfahren ist im Prinzip ergebnisoffen - nur über ein neues Raumordnungsverfahren möglich. Diese Rechtssituation war seinerzeit maßgebend dafür, keine Änderung - obwohl politisch gewollt, herbei zu führen.
Richtig ist, dass im Zusammenhang mit der Anhörung zum Landesentwicklungsplan, darauf stellen Sie in Ihrem Brief ab, die Auffassung vertreten worden ist, die Abweichung von der Antragstellung durch die Fraport AG sei rechtlich problematisch. Nur diese Fragestellung ist in Hinblick auf Ihr Versprechen, null Ausnahmen festzuschreiben, überhaupt nicht relevant. Jetzt ist er da, der Planfeststellungsbeschluss und Sie versprechen Ihn zu verändern.
Sie schreiben in Ihrem Brief, „dass eine SPD geführte Landesregierung das Ziel eines echten Nachtflugverbotes ernsthaft verfolgen wird, ohne dabei den Ausbau auch nur im geringsten zu gefährden“.
Sehr geehrte Frau Kollegin, ich glaube Ihnen tatsächlich, dass Sie das wollen. Bloß vor dem politischen Willen bzw. über dem politischen Wollen steht das Recht und steht das Gesetz und dies führt dazu, dass Sie den Ausbau auf den Sankt Nimmerleinstag verschieben würden, wenn Sie der Fraport AG das Baurecht nehmen und davon ausgehen, dass dann ein neues Verfahren eingeleitet wird. Darüber hinaus ist es Tatsache, dass dann die Lärmsituation so bleiben würde wie sie ist und die prognostizierten Arbeitsplätze in Frankfurt ebenfalls nicht entstehen könnten. Dies wäre in der Tat das Ende des Internationalen Hubs in Frankfurt.
Sie wissen sehr genau, dass ich immer zwischen dem was politisch gewollt - die Umsetzung des Mediationsergebnisses - und dem was rechtlich Möglich ist, in vielen Debatten im Hessischen Landtag und auch außerhalb des Landtags differenziert habe. Ich habe häufig - auch dies in dem Protokoll des Hessischen Landtags nachzulesen - von einer Vermengung dieser beiden parallel verlaufenen Diskussionen gewarnt. Dies im Übrigen auch gegenüber dem Hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch, dem ich mehrfach gegenüber zum Ausdruck gebracht habe, dass die politische und rechtliche Vermengung der Diskussion zu Irritationen führt und von dem Bürger nicht verlangt werden kann, dass er zwischen rechtstaatlichen Verfahren und politischem Wollen zu differenzieren hat.
Diesen Fehler setzen Sie bedauerlicherweise als Spitzenkandidatin fort, wenn Sie jetzt ein Versprechen formulieren, von dem Sie wissen, dass Sie es selbst nicht einhalten können.
Ich meine, es wäre besser gemeinsam dafür zu sorgen, dass beispielsweise die Vorstellungen des Regionalen Dialogforums bzw. von Herrn Prof. Dr. Wörner zum Thema Lärmindex weiterverfolgt und in das Fluglärmgesetz aufgenommen werden würden. Leider ist es so, dass die Vorstellungen von Herrn Prof. Dr. Wörner zum Thema Lärmindex noch nicht Gesetz sind. Hier hätten Sie die Möglichkeit als Teil der Großen Koalition aktiv zu werden.
Sehr geehrte Frau Kollegin Ypsilanti, meinen Ausführungen mögen Sie entnehmen, dass es mir nicht darum geht zu agitieren, sondern Sie darum zu bitten, die Realitäten zu erkennen und zur gemeinsamen Haltung, die wir in der Vergangenheit immer gepflegt haben, wieder zurück zu kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Posch
