Greilich wies darauf hin, dass im Einkommensteuergesetz in § 3 Abs. 13 klar geregelt sei, dass die aus öffentlichen Kassen gezahlten Reisekostenvergütungen grundsätzlich steuerfrei sind. „Eine Änderung des Einkommensteuergesetzes ist also gar nicht erforderlich. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.“
FDP-Gesetzentwurf zur Dienstreisenkostenerstattung für Beschäftigte des Landes

Wolfgang Greilich Aufgrund der Pressemeldung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum heute von der FDP vorgestellten Gesetzentwurf zur Regelung der Reisekostenabrechnung für Beschäftigte des Landes wies der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Wolfgang Greilich, auf einen gravierenden Irrtum hin. „Die Grünen behaupten, dass derzeit bundesrechtlich geregelt sei, dass Erstattungen von Dienstreisen mit dem eigenen Pkw lediglich bis zu einem Kilometer von 0,30 Euro als steuerfreie Kostenerstattung gelten. Deshalb solle vor einer Anhebung der Reisekostenerstattung die Bundesregierung zunächst einmal dafür sorgen, dass der steuerunschädliche Erstattungssatz angehoben wird. Hier irrt die innenpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Mürvet Öztürk, wenn sie meinte, das Einkommensteuergesetz müsse zunächst angepasst werden.“