Rentsch wies darauf hin, dass beim Bundesverfassungsgericht derzeit 14 Klagen, bei Landesverfassungsgerichten derzeit 27 Klagen anhängig seien. Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz habe am 11. Februar 2008 ebenso wie der Verfassungsgerichtshof Sachsen am 27. März 2008 im Interesse der klagenden Gastwirte für Ausnahmeregelungen entschieden. "Die Gerichte haben das berechtigte Interesse der klagenden Gastwirte ernst genommen, die durch die restriktiven Maßnahmen ihre wirtschaftliche Existenz bedroht sehen. Genau dies haben wir von Anfang prophezeit. Hier besteht dringender Handlungsbedarf."
Rentsch stellte die neuen Regelungen nach dem FDP-Gesetzentwurf vor:
1. In Ein-Raum-Kneipen besteht weiterhin die Möglichkeit zu rauchen. Es ist erforderlich, dass die Gaststätte als Raucherkneipe gekennzeichnet ist. Dies gilt insbesondere für die Betrieb, die nicht in der Lage sind, einen besonderen Raucherraum - wie derzeit vom Gesetzgeber verlangt - vorzuweisen haben.
2. Unabhängig von der Frage der Raumgröße soll es Gaststätten erlaubt werden, einen abgetrennten Raum oder auch mehrere abgetrennte Räume als Raucherräume zu nutzen, ohne dass es sich hierbei um flächenmäßige kleinere Räume im Vergleich zum Nichtraucherbereich handeln muss. Der Raucher-Raum muss also nicht - wie nach bisheriger Rechtslage - ein Nebenraum sein. Auch hier gilt selbstverständlich die Kennzeichnungspflicht.
3. Der Einsatz geeigneter technische Vorkehrungen zum Schutz vor dem Passivrauchen soll als Bedingung für die Ausnahmeregelung anerkannt werden. Der Einsatz solcher technischer Vorkehrungen, wie etwa elektrische Luftreiniger, ist künftig zulässig, wenn dieser einen gleichwertigen Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens gewährleisten kann. Auch hier besteht die Kennzeichnungspflicht.
Ebenso werde überlegt, so der Liberale, eine "Clubregelung" in das Gesetz mit aufzunehmen, wonach auch spezielle Raucherclubs zugelassen werden könnten.
Bestätigt fühlen sich die Liberalen durch die heute vom DEHOGA Hessen und dem Brauerbund Hessen/Rheinland-Pfalz vorgelegten Zahlen. Das Datenmaterial belege, dass 90 Prozent der hessischen Wirte das Hessische Nichtraucherschutzgesetz in seiner jetzigen Fassung ablehnen und stattdessen ein Selbstbestimmungsrecht für Wirte fordern. Dramatisch seien auch die Umsatzentwicklungen bei hessischen Wirten. 89 Prozent hätten Rückgänge zu verzeichnen, 15 Prozent sogar über 50 Prozent. Der Anteil der Ein-Raum-Gaststätten mit Einbußen über 50 Prozent läge sogar schon bei bedenklichen 20 Prozent. Florian Rentsch betonte: "Man muss bedenken, dass ein solcher Rückgang des Umsatzes einen Gastwirt in arge Existenznöte bringt, da seine Fix- und Personalkosten bestehen bleiben. Andererseits kann er seine Getränkepreise nicht in astronomische Höhe treiben, um die Verluste abzufedern. Das würde einzig zu Lasten der Gäste gehen."
Abschließend betonte Rentsch, die FDP-Fraktion sei bereit, mit den anderen Fraktionen in einen konstruktiven Dialog einzutreten. "Wir freuen uns darüber, dass Sozialministerin Silke Lautenschläger unseren Gesetzentwurf grundsätzlich begrüßt und hoffen nun, dass auch bei den anderen Fraktionen ein Umdenken zu Gunsten von Ausnahmeregelungen für Ein-Raum-Kneipen stattfindet."