FDP-Fraktion im Hessischen Landtag


Jörg-Uwe Hahn: „Wir wollen Wahlen bürgernah gestalten – Kumulieren und Panaschieren sollen einfacher und transparenter werden“

FDP-Gesetzentwurf zum hessischen Kommunalwahlrecht

Wiesbaden – „Online-Wahlen oder mit dem Stimmzettel schon zu Hause abstimmen, dies soll zukünftig auch bei hessischen Kommunalwahlen gelten.“ Mit diesen Worten machte der Vorsitzende und innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Jörg-Uwe Hahn, die Kernpunkte des FDP-Gesetzentwurfes zum hessischen Kommunalwahlrecht deutlich. „Um die Wahlbeteiligung zu erhöhen, sind nach Meinung der FDP diese Änderungen für mehr Transparenz beim personalisierten Verhältniswahlrecht nötig.“ 

Vier Vorschläge zur Vereinfachung und für mehr Transparenz:

  1. Stimmzettel nach Hause: Der teilweise handtuchgroße Stimmzettel erfordert relativ viel Zeit in der Wahlkabine, daher setzt sich die FDP dafür ein, den amtlichen Stimmzettel den Wahlberechtigten vor der Wahl zuzusenden. Bisher ist es lediglich ein Musterstimmzettel. Damit knüpft die FDP Hessen an die Kommunalwahlpraxis in Baden-Württemberg an. Dort wird bereits seit 50 Jahren der Stimmzettel nach Hause geschickt.
  2. Kandidaturen von Bürgermeistern und Landräten: Diese sollen zukünftig nur dann zulässig sein, wenn die Kandidaten erklären, ihr Mandat im Falle einer Wahl auch anzunehmen. Diese Regelung erhöht die Ehrlichkeit der Wahl. Denn es ist nicht in Ordnung, dass viele hauptamtliche Mandatsträger auf die Listen gesetzt werden, wobei im Vorhinein klar ist, dass sie ihr Mandat nicht annehmen werden. Kommunalparlamente können nur dann ihre Aufgaben der Kontrolle der Verwaltung wirklich nachkommen, wenn nicht der Verwaltungschef selbst in diesem Gremium sitzt. Aus verfassungsrechtlichen Gründen schlägt die FDP vor, dass Landräten bei den Wahlen zu Kreistagen und direkt gewählten Bürgermeistern bei den Wahlen zu Gemeindevertretungen untersagt werden muss, als „Scheinkandidaten“ anzutreten.
  3. Stimmzettel mit Inhalt: Die FDP fordert, dass auf dem Stimmzettel zur Kommunalwahl verpflichtend Angaben zu Alter, Wohnort und Berufstätigkeit der Kandidaten zu machen sind. Um die Wahl transparenter und informativer zu gestalten, sind diese Angaben notwendig. Denn erst dann kann der Wähler sich ein besseres Bild von den Kandidaten machen und bewusster entscheiden, ob sie zum Beispiel sich entscheiden für jemanden aus dem eigenen Stadtteil, der jung ist oder einen kompetenten Beruf hat.
  4. Wählen per Internet: Wir müssen neue Wege gehen, um die Wahl attraktiv zu gestalten. Dies ist online möglich. Allerdings müssten vorher alle Bedenken bezüglich der Sicherheit und der Zuverlässigkeit der Stimmabgabe überprüft und die eingesetzte Technik von unabhängiger Stelle zertifiziert werden. Die technische Entwicklung geht rasant voran, so dass in Deutschland – wie bereits in Estland im Oktober 2005 – eine Stimmabgabe bei der Kommunalwahl online bald möglich sein wird. 

„Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir durch Schaffung von mehr Transparenz und Erleichterung der Stimmabgabe die Attraktivität der Kommunalwahlen erhöhen und so die Wahlbeteiligung steigern“, betonte Hahn abschließend.