FDP-Fraktion im Hessischen Landtag


Jörg-Uwe Hahn: „Nicht der härteste Strafvollzug, sondern ein moderner, erzieherischer und effektiver Jugendstrafvollzug“

FDP-Gesetz zu Jugendstrafvollzug

Wiesbaden – „Jugendliche Strafgefangene haben eine bessere Prognose zur Resozialisierung als erwachsene Strafgefangene. Auch künftig muss der Jugendstrafvollzug in Hessen dem Schutz der Allgemeinheit vor Straftaten junger Menschen dienen. Dieses kriminalpräventive Ziel ist nur dann erreichbar, wenn im Vollzug der Jugendstrafe der junge Gefangene dazu erzogen wird, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.“ Mit diesen Worten brachte der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Jörg-Uwe Hahn,  einen 81 Paragraphen umfassenden vollständig neuen Entwurf des Gesetzes zur Regelung des Jugendstrafvollzuges in den Hessischen Landtag ein. 

„Bisher gibt es keine umfassende gesetzliche Grundlage und damit auch keine Klarheit für die jungen Gefangenen in Justizvollzugsanstalten in Hessen“, konstatierte Jörg-Uwe Hahn heute in Wiesbaden. Bisher sei dieses Rechtsgebiet deutschlandweit nicht umfassend geregelt. Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2006 müsse aber bis Ende 2007 eine gesetzliche Regelung geschaffen werden. „Daher hat die FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf erarbeitet, in dem die Ziele des Strafvollzugs, die Betonung des Prinzips des Förderns und Forderns sowie die besondere Bedeutung von Diagnostik und wissenschaftlicher Begleitung sowie kriminologischer Forschung die zentralen Inhalte sind“, erläuterte Hahn. 

Die FDP wolle einen modernen Jugendstrafvollzug, der effektiv, erzieherisch und sicher organisiert werde. Die schon vorhandenen Ansätze und Projekte in Hessen sollen Erfolg versprechend ergänzt und bereichert werden. „Besonderes Augenmerk legen wir auf die begleitende Forschung und Evaluierung, da nur mit ihr der beste Weg gefunden werden kann, den Strafvollzug zu gestalten und die jungen Menschen zu resozialisieren. Deshalb haben wir großen Wert auf entlassungsvorbereitende Maßnahmen gelegt und durch eine Experimentierklausel Raum für innovative Maßnahmen und Programme geschaffen“, betonte Hahn. Damit sollen Modellversuche auch mit Fußfesseln zur Vorbereitung auf die Haftentlassung ermöglicht werden. 

„Unser Gesetzentwurf folgt damit weder den unrealistischen Wunschvorstellungen der Bundesjustizministerin noch der restriktiven Untersagungspolitik á la Jürgen Banzer. Die FDP setzt auf konsequente Erziehung, die durch eine eingehende Diagnostik zu Beginn und im Laufe des Strafvollzuges das Optimum für den Gefangenen herausholen soll“, erläuterte der Liberale. An den Ergebnissen der wissenschaftlichen Begleitforschung, insbesondere hinsichtlich der Rückfallquoten könne dann der Erfolg des Jugendstrafvollzugs gemessen und mit anderen Konzepten verglichen werden. 

„Die CDU ist gut beraten, diesen vernünftigen und liberalen Ansatz des Jugendvollzuges in Hessen mit uns im Landtag umzusetzen“, betonte der FDP Partei- und Fraktionsvorsitzende. Die Union dürfe nicht in die Lage versetzt werden, ihre konservativen Vorstellungen auch im Jugendvollzug umzusetzen. „Wir brauchen nicht den härtesten, wir brauchen den erfolgreichsten Vollzug. Dies sind Gegensätze, hoffentlich sieht das die absolut regierende Union ein!“