FDP-Fraktion im Hessischen Landtag


Dieter Posch: "Was sagt das angekündigte SPD-Gutachten zur Veränderung des Planfeststellungsbeschlusses?"

FDP-Brief an die SPD-Vorsitzende Ypsilanti zum Flughafenausbau


Dieter Posch
In einem gestern an die SPD-Fraktionsvorsitzende Andrea Ypsilanti gerichteten Schreiben bekundete der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Dieter Posch, Interesse am Ausgang der juristischen Prüfung im Auftrag der SPD-Fraktionsvorsitzenden bezüglich einer möglichen Änderung des Planfeststellungsbeschlusses. Posch erinnerte daran, dass die SPD-Chefin zur Landtagswahl geäußert hatte, dass sie gute Chancen sehe, mit einer Klage die von der Landesregierung erlaubten Ausnahmen bei den Nachtflügen im Planfeststellungsbeschluss einzuschränken und damit den Planfeststellungsbeschluss in Teilen zu ändern.

In dem Brief formulierte Posch: "Da die schriftliche Vorlage des Planfeststellungsbeschlusses bereits in der ersten Januarwoche zur Verfügung stand, darf ich davon ausgehen, dass die rechtliche Prüfung Ihrerseits nunmehr abschließend erfolgt ist. Nicht nur als Verkehrspolitiker, sondern auch als Jurist würde mich das Ergebnis des von Ihnen in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens durchaus interessieren."

Ferner unterstrich Posch erneut die Notwendigkeit der Beantwortung seiner Frage, was im Falle des Scheiterns des gegebenen Versprechens seitens der SPD, ein Nachtflugverbot mit null Flügen in den Planfeststellungsbeschluss zu verankern, nun seitens der SPD beabsichtigt sei. Zu klären sei dann vor allen Dingen, was aus den Vorschlägen zum Lärmschutz für die Bevölkerung werden solle.

Abschließend fasste Posch zusammen: "Ich habe durchaus Verständnis dafür, wenn Sie von Ihrem ursprünglichen Versprechen, den Planfeststellungsbeschluss aufzuheben beziehungsweise zu ändern, Abstand nehmen. Es handelt sich hierbei schließlich nicht um den politischen Willen, sondern um eine abstrakte Rechtsfrage, bei der es auf die Kenntnis des Inhalts und der Begründung des Beschlusses überhaupt nicht ankommt. Sollte Ihr Rechtsgutachten zu einem anderen Ergebnis kommen, so wäre ich sehr an diesen Auffassungen interessiert."