In diesem Zusammenhang schlug Blum in einem ersten Schritt die Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz für die Erbschaft- und Schenkungsteuer vor. "Die Länder erhalten heute schon das Aufkommen an der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Von daher ist es nur folgerichtig, dass die Länder darüber entscheiden können, ob, wie und in welcher Höhe die Erbschaft- und Schenkungsteuer erhoben wird. So erhalten sie die Möglichkeit, über Art, Umfang und konkrete Ausgestaltung dieser Steuer selbst zu entscheiden. Dies entspricht der Forderung nach zunehmender Finanzautonomie der Länder und führt dazu, dass sie zumindest in einem Teilbereich ihrer Steuereinnahmen nicht fremdbestimmt sind. Zudem wird der Wettbewerb der Länder um die beste Haushalts- und Finanzpolitik gestärkt."
Scharf kritisierte Blum die populistisch erhobene Forderung nach einer Erhöhung der Erbschaft- und Schenkungsteuer oder gar die Wiedereinführung der Vermögensteuer. "Es handelt sich in Wirklichkeit nur um symbolträchtige Polemik. Die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden zeigen deutlich, dass der Anteil der Erbschaftsteuer relativ gering ist. Im Jahr 2007 waren es 4.203 Millionen Euro, deutlich höher fällt zum Beispiel die Kfz-Steuer mit 8.857 Millionen Euro aus oder die Grundsteuer mit 10.713 Millionen Euro. Statt populistischer Töne sollte man die Sprache der Zahlen zur Kenntnis nehmen und erkennen, dass über die Erbschaftsteuer die soziale Frage nicht zu lösen sein wird."