FDP-Fraktion im Hessischen Landtag


Jörg-Uwe Hahn: "Die hessische Rechtslage muss zugunsten einer Schulpflicht für alle hier lebenden Kinder geändert werden."

FDP-Antrag betreffend Schulbesuch von statuslosen Schülerinnen und Schülern


Dorothea Henzler
Die hessische FDP-Fraktion hält eine Änderung der bisherigen Rechtslage im Umgang mit den Schulbesuchen von schätzungsweise bis zu 4.000 allein in Frankfurt lebenden statuslosen Kindern für dringend erforderlich. Der FDP-Landes- und Fraktionsvorsitzende, Jörg-Uwe Hahn, kritisierte in diesem Zusammenhang vor allen Dingen den Erlass des Kultusministeriums zur Meldepflicht der Schulleiter.

"In Hessen dürfen nach der Verordnung zum Schulbesuch von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache nur diejenigen Schülerinnen und Schüler eine Schule besuchen, die im Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung nach den Bestimmungen des Ausländergesetzes oder von einer solchen befreit sind. In der Praxis bedeutet das, dass die Eltern dieser Schüler eine gültige Meldebescheinigung als Voraussetzung für die Aufnahme an einer Schule vorlegen müssen. Dies führt aber dazu, dass Eltern ihre Kinder aus Angst vor drohender Abschiebung der ganzen Familie erst gar nicht zur Schule schicken."

Dies widerspreche aber dem Hessischen Schulgesetz, wonach die Schulpflicht für alle Kinder, Jugendliche und Heranwachsende bestehe, die im Lande Hessen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Ausbildungs- oder Arbeitsstätte hätten, so Hahn weiter.

Lehrer nicht Hilfssheriffs der Polizei

Besonders kritisch bewertete die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Dorothea Henzler, die von den hessischen Schulleitern abverlangte Meldepflicht von illegal in Hessen lebenden Schülern. "Es kann nicht sein, dass Schulleiter ein Dienstpflichtvergehen begehen, wenn sie bei Bekanntwerden einer Anmeldung eines statuslosen Kindes durch seine Eltern dieses nicht den Behörden melden und in ihrer Schule aufnehmen."

Der Vergleich der Regelungen in anderen Bundesländern zeige, so Henzler weiter, dass es durchaus Vorgaben im Sinne der Schulpflicht für alle Kinder in anderen Bundesländern gäbe. "Bayern und Nordrhein-Westfalen haben gute Regelungen im Schulgesetz. Hier gilt die allgemeine Schulpflicht ausdrücklich, auch für 'ausreisepflichtige' Ausländerkinder. Um die Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung für die Schulleiter auszuschließen, haben die Städte München und Freiburg zudem festgelegt, dass keine Meldung illegaler Kinder an die Ausländerbehörde erfolgen soll."

Abschließend forderten Hahn und Henzler den Landtag auf, er möge beschließen, dass die Landesregierung die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen dafür schaffen solle, dass jedes Kind in Hessen unabhängig von seinem Aufenthaltsstatus verpflichtend eine Schule besucht. "Das Damoklesschwert der Meldepflicht gehört eindeutig abgeschafft, damit ein Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Kindern, die keine Aufenthaltserlaubnis haben, und Lehrern und Erziehern entstehen kann."