Weiter sagte Rentsch: „So soll in Zukunft wieder in kleinen Eckkneipen geraucht werden dürfen, wenn diese im Schwerpunkt getränkeorientiert sind. Auch Nebenräume, Festzelte und geschlossene Gesellschaften werden in Zukunft von dem strikten Rauchverbot ausgenommen sein. Hingegen bleibt es in Einraumgaststätten mit mehr als 75 Quadratmetern Gastfläche oder im Hauptraum von Mehrraumgaststätten beim Rauchverbot.
Heute ist ein guter Tag für Wirte und Gäste in Hessen. Wir haben sichergestellt, dass die Wahlfreiheit und die Eigenverantwortung der Bürger als dominierende Prinzipien wieder in den Vordergrund rücken und dabei der Nichtraucherschutz weiterhin gewährleistet ist.“
Durch das geplante Zutrittsverbot für Minderjährige in Raucherkneipen und die vorgesehene Kennzeichnungspflicht im Eingangsbereich sehe die FDP wesentliche Grundsätze des Jugend- und Verbraucherschutzes verwirklicht. Auf diese Weise könnten Gäste schon von außerhalb bewerten, ob sie das entsprechende Angebot nutzen möchten oder nicht. „Wir haben uns mit dem Gesetz vor allem an der Lebenswirklichkeit der Menschen orientiert. Fakt ist, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sich ein Gleichgewicht der Interessen etabliert hat. Dieses haben wir nun auf eine solide gesetzliche Grundlage gestellt“, erklärte Rentsch.
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Hessischen Nichtraucherschutzgesetzes
Florian Rentsch „Der heute in erster Lesung beratene Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des hessischen Nichtraucherschutzgesetzes im Hessischen Landtag hat verdeutlicht, dass die Koalition mit Ihrer Novelle sowohl den Wünschen von Gästen und Wirten als auch den Bedürfnissen des Nichtraucherschutzes Rechnung getragen hat“, so Florian Rentsch, Vorsitzender und gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.