Die Nachbesserungen böten den Schulen eine größere Freiheit beim Erstellen ihres jeweiligen Lehrangebots. Im Rahmen des Wahlunterrichts und auch beim Verteilen des Unterrichtsstoffs auf die jeweiligen Jahrgangsstufen und Fächer könne jede Schule, unter Einbeziehung der schulischen Gremien, nach den örtlichen Rahmenbedingungen entscheiden, wo sie ihre Schwerpunkte setze.
„Im vorliegenden Gesetzentwurf werden beim Schulgesetz die Voraussetzungen für eine Neugründung von integrierten Gesamtschulen verändert. Um im Sinne der Schülerinnen und Schüler ein adäquates Angebot zu unterbreiten - das ihnen ermöglicht, Schwerpunkte zu bilden und gleichzeitig integriert zu lernen – ist eine Dreizügigkeit dringend erforderlich. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf möchten wir den Rahmen für leistungsfähige und qualitativ hochwertige integrierte Gesamtschulen schaffen“, erklärte Döweling.
Die Änderung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes sei leider notwendig, weil es in bestimmten Fächern einen ausgesprochenen Lehrermangel gäbe, der nicht behoben werden könne. So sei es dort erforderlich, so genannte Seiteneinsteiger einzusetzen. Diese kämen aus diesen Fachbereichen und brächten neben der fachlichen Kompetenz auch die pädagogische Eignung mit, um Unterricht zu erteilen. Dafür müsse man einen gesetzlichen Rahmen schaffen. Dies könne und solle aber keine dauerhafte Lösung sein.
Unterrichten ist eine hochprofessionelle Tätigkeit und sollte im Regelfall auch von Profis, also ausgebildeten Lehrkräften, durchgeführt werden. Deshalb sind wir gefordert, Anreize zu schaffen und Konzepte zu entwickeln, um mehr junge Menschen für den Lehrerberuf generell und in den Mangelfächern zu begeistern“, so Döweling.
Politik allein könne dies aber nicht schaffen, es sei vielmehr eine gesellschaftliche Debatte nötig, um dem zu Unrecht oft geschmähten Lehrerberuf wieder das nötige Ansehen zu verleihen.
