Deshalb halte die FDP folgende Punkte für bedeutsam:
1. Energieeffizienz im Gebäudebestand:
Die Energieverbrauchsminderung im Gebäudebereich stellt die effizienteste Energieeinsparmöglichkeit dar. Unstreitig ist heute, dass der Gebäudebestand mit Abstand das größte Potential für Energieeinsparung in Hessen aufweist. Für Heizung und Warmwasser muss ein Vier-Personen-Haushalt nach Berechnungen des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen rund 1.900,00 Euro im Jahr aufwenden. Dies entspricht 43 Prozent der jährlichen Kosten für Energie. Und die Höhe der Kosten, die aufgewendet werden müssen, um eine Tonne Co2 zu sparen, sind bei Verbrauchsminderungen im Gebäudebereich am niedrigsten. Weniger Energieverbrauch ist deshalb gut sowohl für das Klima als auch für das Portemonnaie der Bürger. Diesen doppelten Vorteil gilt es zu nutzen.
Zurzeit gibt es eine Vielzahl an Einzelmaßnahmen, wie beispielsweise Austausch der Heizungsanlagen, Gebäudemanagementsysteme, effiziente Elektrogeräte und Beleuchtung oder die Frage der Gebäudedämmung. Alle diese Einzelkomponenten sind sinnvoll. Allerdings halten wir die gesamte Sanierung alter, nicht energieeffizienter Gebäude für sinnvoller als die bloße Umsetzung von Standards für einzelne Gebäudeteile. Hemmend dabei wirken sich die Investitionskosten aus, denn sehr rasch werden die Grenzen der Förderung und des eigenen Budgets erreicht. Die beachtliche Höhe der Investitionen und Begrenzung der Förderungen führen häufig nicht zur Komplettsanierung (Dämmung Fenster, Heizung etc.), sondern nur zur Teilsanierung. Das wiederum hat zur Folge, dass die mögliche Energieeinsparung nicht realisiert wird, obwohl der Eigentümer ein Interesse daran hat.
Hinzu kommt, dass die zurzeit verfügbaren Programme und Fördermöglichkeiten zu kompliziert und unüberschaubar sind.
Das wollen wir ändern! Notwendig ist aus unserer Sicht ein übersichtliches und transparentes Programm, das beispielsweise den Endkreditnehmersatz so verbilligt und mit Laufzeiten versieht, dass es den Investitionswilligen auch den Vorteil dieses Angebotes erkennen lässt. Ein Zinsaufwand von 2 Prozent maximal wären zum Beispiel eine berechenbare Größe.
Die bereits bestehenden Programme sind deshalb möglichst zusammenzuführen und zur Finanzierung des Einbaus von moderner Heiztechnik im Eigenheimbereich auf der Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und Nah-/Fernwärme vorzusehen. Sinnvoll ist es deshalb, den Einsatz von Biomasseanlagen, Wärmepumpen, Anlagen zur Versorgung mit Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung oder der Austausch von Einzelöfen durch den Einbau von Zentralheizungsanlagen additiv und zeitlich befristet zu unterstützen. Bei einem Zuschussvolumen von 10 Millionen Euro könnte über einen Zeitraum von zehn Jahren der Zinssatz im Bundesprogramm um 1 Prozent reduziert werden. Damit könnten in Hessen die Umstellung von rund 5000 Wohnungen auf effiziente Heiztechnik gefördert werden und ein Investitionsvolumen von rund 200 Millionen Euro ausgelöst werden. Die Mittel könnten aus dem Sondervermögen Wohnungsbau gegenfinanziert werden.
„Dies“, so Posch, „ist ein zielgerichteter Beitrag zur Energieeinsparung, zur Sanierung im Eigenheimbereich und gleichzeitig zur Unterstützung des Handwerks. Da das Programm von Anfang an im Umfang und in der Dauer begrenzt wird, sind rasch Impulse zu erwarten.“
„Es macht doch mehr Sinn für den einzelnen Sanierungswilligen eine Gesamtsanierung in Angriff zu nehmen, wenn er mit langen Laufzeiten und einer festen, niedrigeren Zinsgröße rechnen kann. Das verkürzt die normalerweise lange Amortisationszeit erheblich und die Rechnung geht sowohl für das Klima als auch für den Geldbeutel auf“, sagte Posch.
2. Interkommunale Energieparks:
Statt weiter darüber nachzudenken, ob, wie und wann eine weitere Biomasseanlage, Windkraftanlage oder Holzpelletanlage als Einzelmaßnahme in einzelnen Ortsteilen gebaut wird, möchte die FDP die Idee der Interkommunalen Energieparks voranbringen. Die Überlegung ist, dass bei Nutzung regenerativer Energie, unabhängig von der Trägerschaft, ortsteil-, kommunen- und vielleicht sogar kreisübergreifend gebündelt, die Energieversorgung der Bürgerinnen und Bürger gemeinsam organisiert werden kann. In Hessen gibt es derzeit noch eine ganze Reihe von nutzbaren Flächen, die für diese Zwecke idealtypisch wären. Zu denken ist dabei beispielsweise an brachliegende Bahnflächen und Konversionsflächen, die mehr als ausreichend Platz für Energieparks böten. Mit Interkommunalen Energieparks für alternative Energien will die FDP die Bündelung der Energieproduktion und damit mehr Wettbewerb zu Gunsten der Verbraucher auf dem Energiemarkt erreichen. Der gegenwärtige Ausbau regenerativer Energien zeichnet sich durch eine sehr zersplitterte kleinteilige und wenig effiziente Struktur aus. Eine mehr oder minder zufällige Verteilung von Anlagen im Land geht meist einher mit heftigem Widerstand in der Region und oft auch mit der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Die Biomassekraftwerke benötigen spezielle Standorte, um Immissionen zu minimieren. All das oben Genannte spricht dafür, gemeinsam, ortsteil- und gemeindegrenzenübergreifend ähnlich wie bei Interkommunalen Gewerbegebieten auch Energieparks in Hessen zu realisieren.
Wir halten dies für einen wesentlichen Beitrag, um das Ziel zu erreichen, den Anteil regenerativer Energien erheblich zu steigern:
Organisatorisch könnten sich kommunale Energieversorgungsunternehmen für private Investoren als Mitgesellschafter, zum Beispiel Energieproduzenten, öffnen. So könne privates Kapital generiert und die Investitionen sichergestellt werden.
Posch erklärte, dieser Gedanke habe auch wieder durch die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofes im Falle der Stadtwerke Eschwege an Aktualität gewonnen. Der Bundesgerichtshof habe hier den Einstieg von E.ON mit der Begründung abgelehnt, die vorhandene Marktbeherrschung von E.ON werde ansonsten verfestigt. Diese Entscheidung mache, so Posch, „deutlich, welche Möglichkeiten sich den Stadtwerken, aber auch anderen regionalen Energieanbietern, bieten, um gemeinsame Kapazitäten aufzubauen und für mehr Wettbewerb zu sorgen.“
3. Bündelung aller Aktivitäten:
Die derzeitigen Zuständigkeiten in der Energiepolitik sind suboptimal. Das Thema Energie wird in drei Ressorts bearbeitet (Umwelt, Wirtschaft und Forschung), mit verschiedenen Abwicklungswegen, zahlreichen Richtlinien und unterschiedlichen Behörden und Fachinstitutionen. Das Zusammenführen der Landesförderung- und -aktivitäten ist für uns organisatorisch obligatorisch. Die Richtlinien müssen vereinfacht werden und die Bearbeitung sollte aus einer Hand erfolgen Die Bündelung aller energiepolitischen Aktivitäten, egal ob Forschung, erneuerbare Energien oder Kohle- und Kernkraft, gehört in eine Hand.
Gerade die Kooperation von Hochschulen und Forschungseinrichtungen möchten wir verstärken. In den Verbrauchsbereichen, also wie Industrie, Gewerbehandel, Haushalte und Verkehr etc., als auch in den Verwendungsbereichen, sprich also der Raumwärme und Warmwasser etc., müssen unterschiedliche Einzelstrategien gefunden werden. Für die Umsetzung und Entwicklung dieser Strategien gibt es in Hessen eine Reihe von Unternehmen und Hochschuleinrichtungen, Unternehmer die Weltmarktführer in der Produktion effizienter Energietechnologien sind oder freie Berufe wie Ingenieure und Architekten. Erforderlich ist es, mit diesen Unternehmen und Forschungseinrichtungen eine auf dem in unserem Bundesland vorhandenen Wissen umsetzungsorientierte und technologisch ausgerichtete Energiepolitik zu betreiben.
4. Auch Verkehrspolitik ist Energiepolitik:
Auch im Bereich Verkehr ist die Frage nach der CO2-Einsparung relativ einfach zu beantworten. Denn bei dem Endenergieverbrauch nach Energieträgern in Hessen steht Mineralöl an erster Stelle mit einem Anteil von mehr als 50 Prozent.
Allein die ökologische Belastung der fehlenden A 44 sehe aus wie folgt: Rund 3.000 LKW am Tag fahren 42 Kilometer Umweg, damit werden 32,76 Millionen Kilometer im Jahr zusätzlich gefahren. Das ist ein Mehrverbrauch von 54.000 Litern Diesel am Tag (bezogen ausschließlich auf diese 42 Kilometer). Das ist ein Jahresverbrauch von 14 Millionen Liter Diesel. Die ökologische Belastung aus den gefahrenen Kilometern im Kraftstoffverbrauch stellt sich deshalb wie folgt dar: Die fehlende 42 Kilometer der A 44 verursachen 37.627 Tonnen CO2 mehr im Jahr, HC (Kohlenwasserstoff, der entsteht bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe wie Erdgas, Kohle, Erdöl oder Holz) 63 Tonnen im Jahr. NOx (Stickstoffoxide) 445 Tonnen im Jahr. Diverse Fein- und Staubpartikel 9 Tonnen im Jahr. Von der Lärmbelastung auf 42 Kilometer Streckenlänge sei nur der Vollständigkeit halber hingewiesen. All diese negativen Folgen könnten durch einen raschen Ausbau der A 44 verhindert werden.
In die Reihe der Maßnahme zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien und als Antwort auf die Frage, wie man mit den geringsten Kosten das meiste CO2 einspart, sei selbstverständlich auch die Weiterentwicklung des integrierten Verkehrsmanagements und die Weiterentwicklung des staufreien Hessens genannt. Auch muss der politische Wille verstärkt werden, der Biokraftstoffproduktion wieder bessere Chancen zu geben. Ein erster Schritt ist dabei die sofortige Rücknahme der unsinnigen Steuererhöhung auf Biokraftstoffe.
Klar ist: Staus und Umwege sind Klimakiller.
Fazit: Nicht das einzelne Windrad bringt Hessen voran, sondern ein Bündel vernünftiger Maßnahmen und neuer Kooperationsideen. Wir wollen nicht den Streit um Flächen und Energiearten führen, sondern mit den geringsten Kosten möglichst viel C02 einsparen. Für die Bürgerinnen und Bürger muss sich die Investition in Energieeffizienz und C02-Reduktion rechnen – dann werden energieeinsparende Investitionen freiwillig getätigt, ohne Zwangsverordnungen à la Rot-Rot-Grün.