Nach der langen Dauer auf dem Weg zu einem vernünftigen Planfeststellungsbeschluss, auch wenn dieser überraschend mit Ergänzungsbeschlüssen bestückt wurde, sei es nun vordringlichste Aufgabe der Landesregierung zügig mit dem Bau fortzufahren. Jetzt müsse alle Kraft der Straßen- und Verkehrsverwaltung eingesetzt werden, um die restlichen Planabschnitte, so rasch es irgend möglich ist, zu realisieren. An der langen Verfahrensdauer trage die Landesregierung selbst Schuld, schließlich habe sie alle Vorschläge der FDP, die darauf zielten beim Bau der A44 die "Projektmanagementgesellschaft DEGES", die nahezu sämtliche Verkehrsprojekte der deutschen Einheit von der Planung bis zum Bau, zügigst vorangetrieben hat, ignoriert. Die FDP schlage daher erneut vor, auch zum jetzigen Zeitpunkt, die DEGES für die restlichen Planabschnitte ergänzend mit einzubeziehen. Der BUND sei gut beraten, dieses Urteil zum Anlass zu nehmen, um die weitere Klage zum nächsten Teilabschnitt zurückzuziehen.
"Die FDP ist froh, dass durch das Signal aus Leipzig, die Entlastung der Anwohner vor allem an der B7 nun endlich ein großes Stück näher gerückt ist", so Posch abschließend.