Die EU fordere mit der Dienstleistungsrichtlinie von den Mitgliedstaaten und somit von allen deutschen Ländern die Einrichtung eines "Einheitlichen Ansprechpartners". Das bedeute Genehmigungen aus einer Hand und mehr Service für Unternehmen.
Ursprünglich sollte dieser nur EU-Ausländern zur Verfügung stehen. Damit aber Inländer nicht schlechter gestellt würden, hätten die Wirtschaftsminister der deutschen Länder beschlossen, diesen Service für in- wie ausländische Unternehmen anzubieten. Gleichzeitig würde im Land Hessen die Möglichkeit ausgebaut, Genehmigungen über das Internet zu beantragen. „Damit können Unternehmerinnen und Unternehmer bequem vom Schreibtisch aus Formalitäten regeln, Informationen erhalten oder Anträge stellen. Auch diese elektronisch gestellten Anträge werden durch den ‚Einheitlichen Ansprechpartner’ koordiniert. Dieser wirkt auf eine reibungslose und zügige Erledigung hin“, so Lenders.
Damit werde die Gründung von Unternehmen aus dem Ausland und dem Inland in Hessen leichter gemacht. So könnten Arbeitsplätze schneller geschaffen werden.
„Der ‚Einheitliche Ansprechpartner’ wird bei den Regierungspräsidien über alle Informationen verfügen, um Interessenten kompetent zu beraten und deren Anliegen an die richtige Stelle im Land - gleich welche Behörde oder Einrichtung zuständig ist - weiterzuleiten. In der nun vorgesehenen Lösung ist eine kostengünstige und zugleich praktikable Umsetzung der EU-Vorgabe möglich. Diese vermeidet eine neue Organisation und Zuständigkeitswirrwarr“, erklärte Lenders.
EU-Dienstleistungsrichtlinie

Jürgen Lenders „Unternehmerinnen und Unternehmer müssen künftig nicht mehr durch eine Vielzahl von Amtsstuben laufen, um Genehmigungen zu erhalten. Dies erledigt künftig alles der ‚Einheitliche Ansprechpartner’, der als Verfahrenspartner für die Unternehmen zur Verfügung steht. Die Genehmigungsverfahren werden damit einfacher und schneller. Unternehmen können außerdem Geld sparen“, sagte Jürgen Lenders, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.