„Die TU Darmstadt und die Stiftungsuniversität Frankfurt haben einen weitergehenden Grad an Autonomie, verbunden mit einem stärkeren Präsidium und Entscheidungskompetenzen des Hochschulrates, insbesondere bei der Auswahl des Präsidiums und der Entwicklungsplanung. Es ist hervorzuheben, dass sich beide Hochschulen hervorragend entwickelt haben und über die Grenzen Deutschlands hinaus einen guten Ruf genießen. Die positiven Erfahrungen belegen eindeutig, dass der eingeschlagene Weg der richtige war. So ist es nur folgerichtig, wenn wir dieses Erfolgsmodell in seinen wesentlichen Zügen für alle Hochschulen zur Grundlage machen“, sagte Dr. Büger.
Die heute zu beratende Fassung des Hochschulgesetzes enthalte den von CDU und FDP eingebrachten Änderungsantrag, der das kooperative Promotionsrecht der Fachhochschulen und den Technologietransfer stärke sowie ein Benachteiligungsverbot für hochschulpolitisch Engagierte verankere. „Es gibt Bedenken und Ängste gegenüber dem unbekannten Neuen aus den Hochschulen, die bisher noch nicht von dieser weitergehenden Autonomie profitieren konnten. Diese Bedenken haben wir ernst genommen, wie unsere Detail-Änderungen belegen“, erklärte Dr. Büger.
Dritte Lesung des Hessischen Hochschulgesetzes und TUD-Gesetzes

Dr. Matthias Büger „Der Gesetzentwurf zum Hessischen Hochschulgesetz und zum TUD-Gesetz ebnet den Weg zu mehr Autonomie an den Hochschulen und nimmt den Einfluss des Ministeriums zurück. Der Einfluss des Landes beschränkt sich im Wesentlichen auf die Steuerung der Zielvereinbarungen und die Rahmengesetzgebung. Mit diesem Gesetz geben wir unseren hessischen Hochschulen ein nie dagewesenes Maß an Freiheit. Diese Stärkung der Autonomie ist ein zentrales liberales Anliegen, dass wir einen Schritt voranbringen möchten“, so Dr. Matthias Büger, hochschulpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.