FDP-Fraktion im Hessischen Landtag


Jörg-Uwe Hahn und Nicola Beer: „Verfassungsrechtliche Bedenken bleiben. Finanzierung hätte im Gesetz verankert sein müssen. Koch ermöglicht linker Mehrheit schnelle Reparatur ihres Fehlers.“

Dritte Lesung Studiengebühren


Jörg-Uwe Hahn
Auch nach der Dritten Lesung des Gesetzentwurfes von SPD und Grünen zu einem Verbot der Einführung von Studiengebühren bemängeln der FDP-Landes- und Fraktionsvorsitzende Jörg-Uwe Hahn und die hochschulpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Nicola Beer, erhebliche verfassungsrechtliche Probleme. „Wir weisen noch einmal darauf hin, dass in der Anhörung zu dem Gesetzentwurf deutlich geworden ist, dass die Mehrzahl der Experten darauf hingewiesen hat, dass die Gegenfinanzierung der durch den Wegfall der Studiengebühren notwendigen Kompensationsmittel sowie die Schaffung einer diesbezüglichen Ausgabenermächtigung im Gesetz selbst oder sogar in einem separaten Nachtragshaushalt zu verankern gewesen wäre. Dies ist nicht geschehen, daher halten wir das Gesetz an dieser Stelle für nicht verfassungskonform. Es bleiben auch nach der Korrektur des handwerklichen Fehlers von SPD und Grünen weiterhin große Probleme bei der Finanzierung der Hochschulen.“

Die FDP fühle sich ferner durch die Entscheidung des Staatsgerichtshofs vom 11. Juni 2008 bestätigt, dass die Einführung von Studiengebühren verfassungskonform sei. Das Gericht hat festgestellt, ‚dass ein angemessenes Schulgeld zu zahlen ist, wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder der sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet’. Dies ist durch das Darlehensmodell durchaus gegeben. Die Abschaffung der Studiengebühren sei aus FDP-Sicht unsozial. Hahn und Beer begründeten dies: „Diejenigen, die eine klassische Berufsausbildung absolvieren und im Zweifel geringere Einkommen erzielen und wesentlich früher Steuern sowie Sozialversicherungsabgaben bezahlen müssen, finanzieren letztendlich den Studierenden eine teure Ausbildung. Sozial hingegen ist es, wenn diejenigen, die ein höheres Einkommen im gesellschaftlichen Vergleich erzielen, einen Teil des Betrages, den die Gesellschaft ihnen für die Ausbildung zukommen hat lassen, dann wieder direkt in das Hochschulsystem zurückgeben, wenn die finanzielle Situation es erlaubt. Dies und nichts anderes bedeutet die Einführung von Studiengebühren. Jeder Studierende weiß, dass sie sich nicht hoch verschulden, sondern nur dann ein Darlehen zurückzahlen müssen, wenn es ihre wirtschaftliche Situation nach erfolgreichem Studium erlaubt.“

Als „schweren Fehler“ bezeichneten die Liberalen die Abschaffung der Langzeitstudiengebühren. „Die Folge von dieser Maßnahme wird die Verminderung der Qualität an den Hochschulen sein, da Langzeitstudierende weniger Sanktionen fürchten müssen und somit ihr Studium ausdehnen können, um den hohen Preis dessen, dass sie anderen Studierenden den Platz wegnehmen. Dies kann nicht im Sinne der Studierenden sein.“

Abschließend erinnerten Hahn und Beer daran, dass die FDP mit Nachdruck ein Gesetz für mehr Autonomie an den Hochschulen vorgelegt habe, das bislang leider keine Mehrheit gefunden habe. "Unser Ziel bleibt die Stärkung der Autonomie der hessischen Hochschulen. Hier geht es um eine Qualitätsverbesserung an den Hochschulen. Die hessischen Universitäten und Fachhochschulen sollen selbst entscheiden, welche Studiengänge so exzellent sind beziehungsweise werden sollen, dass sie Gebühren rechtfertigen. Das Geld wird direkt von den Hochschulen eingenommen und verbleibt ihnen komplett zur Verbesserung der Studienqualität und der Betreuung der Studierenden. Kein Studierender zahlt sofort – er zahlt erst später, wenn es die Leistungsfähigkeit erlaubt."