Die Ertragslage sei bei den hessischen Sparkassen sehr unterschiedlich; sie sei bei nahezu allen Sparkassen in den letzten Jahren zurückgegangen. Eine Stärkung der Ertragskraft sei dringend nötig, damit sie als starker Partner den mittelständigen Unternehmen zur Finanzierung von Krediten weiterhin zur Verfügung stehe.
Der Beseitigung der gewachsenen Gemengelage im Rhein-Main-Gebiet bekomme hier eine besondere Bedeutung. Der Gesetzentwurf der FDP schlage die Bildung einer „Sparkassen-Regionalholding Rhein-Main vor“, um die bestehende Situation in dem Bereich der Sparkassen im Rhein-Main-Gebiet zu bereinigen, so Posch. Die Option zur Bildung einer Sparkassen-Regionalholding soll auf vier Sparkassen (Frankfurter Sparkasse, Nassauische Sparkasse, Taunussparkasse und Stadtsparkasse Offenbach) beschränkt bleiben, erklärte Posch. Andere hessische Sparkassen seien davon ausgenommen.
In einem weiteren Punkt des Gesetzentwurfes, solle in Anlehnung an bereits bekannte Vorbilder die Übertragung von Sparkassen auf öffentlich-rechtliche Stiftungen ermöglicht werden. Wenn künftig Stiftungen des öffentlichen Rechts die Trägerschaft der Sparkassen übernähmen, dann stärke dies die öffentlichen Aufgaben und die Gemeinwohlorientierung der Sparkassen. „Das Stiftungsmodell erweitert die Gestaltungsmöglichkeiten für Sparkassen und deren Träger. Damit können Kommunen Missverständnisse im Hinblick auf eine Privatisierung klarer ausschließen und zugleich die Sparkassen als kommunale Wirtschaftsunternehmen stärken“, erklärte Posch.
Als dritten Punkt sehe die FDP-Gesetzesinitiative vor, dass Trägerkapital im Zusammenhang mit und zum Zweck der Übertragung einer Sparkasse auf eine Sparkassenstiftung oder andere öffentliche Träger gebildet werden könne.
Damit würden Kooperationsmöglichkeiten von öffentlich-rechtlichen Sparkassen ermöglicht und so bestünde anders als im SPD-Gesetzentwurf nicht nur die Möglichkeit von Fusionen. Dies hätte in der Vergangenheit nicht ausreichend stattgefunden.
Darüber hinaus sei der Vorschlag der SPD, dass der Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen Träger von Sparkassen werden könne, systemwidrig und entbehre jeder bankenrechtlichen Grundlage, kritisierte Posch.
„Die FDP sieht ihren Gesetzentwurf als Kompromissvorschlag, der zusammen mit dem Gesetzentwurf der SPD in einer Anhörung im September erörtert werden soll. Die FDP führt in diesem Zusammenhang Gespräche mit den anderen Fraktionen“, so Posch.
Abschließend fasste der Liberale zusammen, durch die Änderung des Hessischen Sparkassengesetzes und damit die Möglichkeiten der Bildung einer „Sparkassen Regionalholding Rhein-Main“ werde der Sparkassenstandort am Finanzplatz Frankfurt gestärkt. Die Möglichkeit der Bildung eines Stiftungsmodells, mache die Sparkassen zukunftsfähig. „Die Interessen der Kommunen sowie die Stärkung der öffentlichen Aufgaben und die Gemeinwohlorientierung der Sparkasse sind damit sichergestellt“, erklärte Posch.
