FDP-Fraktion im Hessischen Landtag


Wolfgang Greilich: „Datenschutz braucht höheren Stellenwert – aber auch Grüne müssen rechtsstaatliche Verfahren beachten“

Deutsche Bank


Wolfgang Greilich
„Auch die Grünen müssen rechtsstaatliche Verfahren in Deutschland beachten, denn rechtsstaatliche Grundsätze haben auch in der Politik Gültigkeit“, erklärte Wolfgang Greilich, stv. Vorsitzender und innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag und reagierte damit auf Forderungen der Grünen, im Verfahren gegen die Deutsche Bank, Unterlagen der Datenschutzbehörde des Regierungspräsidiums Darmstadt zu veröffentlichen. 

Die beim Regierungspräsidium Darmstadt angesiedelte Behörde für den privaten Datenschutz in Hessen sei mit der causa „Deutsche Bank“ befasst gewesen. Nun ermittele die Staatsanwaltschaft. „Damit sind die rechtsstaatlichen Verfahren, die für Aufklärung sorgen werden, in Gang gesetzt. Und wir haben vollstes Vertrauen, dass dies vollumfänglich geschehen wird. Wer den Rechtsstaat achtet, muss zunächst die Ergebnisse der laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abwarten, bevor er Reaktionen fordert. Die Grünen müssen endlich lernen, die ständige Einmischung in rechtsstaatliche Abläufe zum Zwecke der politischen Profilierung zu unterlassen“, so Greilich weiter.

Die aktuellen Vorfälle wie bei der Deutschen Bank zeigten, wie notwendig effektiver Datenschutz sei. Zudem hätten Experten des Landeskriminalamtes kürzlich demonstriert, wie einfach Datenklau im Internet funktioniere. „Das ist ein schockierendes Beispiel und unterstreicht die Dringlichkeit, dem Datenschutz einen noch höheren Stellenwert beizumessen“, erklärte Greilich.

„Die FDP sieht die Gefahr des Missbrauchs von Daten im Internet seit Jahren mit großer Besorgnis. Deshalb haben wir uns schon lange für einen verstärkten Schutz ausgesprochen und konnten dies schließlich im Koalitionsvertrag vereinbaren. Die Prüfaufträge müssen jetzt zügig umgesetzt werden, um nach dem Urteil des EuGH schnell eine wirkungsvolle Regelung auf den Weg zu bringen“, erklärte Greilich weiter.Der Koalitionsvertrag von CDU und FDP enthält einen Prüfauftrag, unter welchen Voraussetzungen bei gleichzeitiger Lösung der Frage der Exekutivbefugnisse und der Justiziabilität staatlicher und privater Datenschutz zusammengefasst werden können. Ein entsprechendes Gutachten wird derzeit vom Hessischen Datenschutzbeauftragten, Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch, vorbereitet. Gleichzeitig soll die Entscheidung im Verfahren der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewartet werden. Die Europäische Kommission wirft der Bundesrepublik Deutschland mangelhafte Umsetzung der Europäischen Datenschutzrichtlinie vor. Das Urteil wird wesentliche Leitlinien über die Ausgestaltung des Datenschutzes beinhalten.