Weiter sagte Greilich: „Nach dem jetzt gestellten Antrag des Generalanwalts steht fest, dass der Hessische Landtag selbst entscheiden muss, wie wir den Datenschutz am besten gestalten, die Unabhängigkeit der beauftragten Stellen sicherstellen und wie wir die Kontrolle durch die Rechtsaufsicht am effektivsten organisieren.
Die Skeptiker eines verbesserten Datenschutzes haben die erhofften Argumente, warum man Verbesserungen beim Datenschutz nicht braucht, nicht an die Hand bekommen. Auch die Befürworter haben keine Argumente bekommen, warum Veränderun-gen beim Datenschutz unerlässlich sind. Noch immer ist in Luxemburg kein Urteil gesprochen. Aber seit vergangenem Freitag liegt der Schlussantrag des Generalanwalts vor. Und das ernüchternde Ergebnis ist: Keine Seite konnte daraus die Argumentation herauslesen, die sie sich vielleicht erhofft hat. Der Generalanwalt kommt zu dem Schluss, dass die Kommission nicht nachgewiesen hat, in Deutschland werde der Datenschutz nicht in völliger Unabhängigkeit ausgeführt. Aber gleichzeitig wird auch gesagt, dass auch nicht festgestellt werden kann, dass alle in Deutschland mit dem Datenschutz beauftragten Stellen über die gebotene Unabhängigkeit verfügen.
Hintergrund:
Vor dem Europäischen Gerichtshof hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Bundesrepublik Deutschland verklagt. Die Kommission wirft Deutschland vor, die Aufgaben des Datenschutzes nicht unabhängig genug wahrzunehmen und da-mit gegen die Verpflichtung aus Art. 28 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 95/46/EG zu verstoßen.
Datenschutzbericht

Wolfgang Greilich „In den letzten Wochen und Monaten haben viele mit dem Datenschutz befasste Politiker vor allem nach Luxemburg geschaut. Dabei haben sie gehofft, der Europäische Gerichtshof werde Ihnen helfen, die anstehenden Fragen, wie der Daten-schutz in Hessen organisiert werden kann, zu lösen“, so Wolfgang Greilich, innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.