Dabei ginge es weder der CDU noch den Grünen offenbar um die Sache selbst. Durch die ablehnende Haltung der beiden Fraktionen verpasse der Hessische Landtag eine Chance, wenn die Fragen der rechtlichen und tatsächlichen Ausgestaltung von Untersuchungshaft sowie Jugend- und Erwachsenenstrafvollzug nicht in dem eigentlich zuständigen Fachgremium, sondern im Rechtsausschuss behandelt werden.
In diesem Zusammenhang wies die Sozialdemokratin Faeser darauf hin, dass Hessen unter sozialdemokratischer Regierungsverantwortung mit der Einrichtung eines eigenständigen Gremiums für Fragen des Justizvollzugs schon immer eine bundesweite Vorreiterrolle gespielt habe. So sei am 13.02.1947 im Hessischen Landtag bereits eine „Unterkommission für das Gefängniswesen“ eingerichtet
worden, weil man schon damals erkannt habe, dass die Ausgestaltung dieses besonderen Gewaltverhältnisses und der Umgang mit Fragen des Strafvollzugs einer besonderen parlamentarischen Kontrolle bedarf. Und dies sei in einer Zeit geschehen, in der es keinerlei gesetzliche Handlungsgrundlage für den Strafvollzug gegeben habe, sondern versucht worden sei, die Thematik auf dem Verordnungswege zu organisieren.
Der FDP-Fraktionsvorsitzende Hahn, seinerzeit Mitglied der Föderalismuskommission, vertritt ebenfalls die Auffassung, dass die parlamentarische Kontrolle auch nach den Ergebnissen der Föderalismusreform dieser bisherigen Tradition folgend in Hessen nur in einem eigenständigen Ausschuss ausgeübt werden könne. „Das Land Hessen hat nun sogar eine eigenständige Gesetzgebungskompetenz für die Untersuchungshaft, den Jugend- und den Erwachsenenstrafvollzug. Trotzdem weigert sich die Regierungsmehrheit, dieser Kompetenzaufwertung des Landes durch eine Aufwertung des bislang dem Rechtsausschuss untergeordneten UJV Rechnung zu tragen.“
Diese Ablehnung hätte zur Folge, dass die anstehenden Gesetzgebungsverfahren und die jeweiligen Anhörungen nicht originär im UJV durchgeführt würden, sondern dieser stets eine untergeordnete und allenfalls begleitende Rolle spielen dürfe. Grundsätzliche rechtliche Einzelfragen müssten immer wieder mit dem Rechtsausschuss rückgekoppelt werden. „Diese Form der Doppelarbeit und Kompetenzlosigkeit ist von niemandem nachzuvollziehen“, so Hahn.
Eine völlige Absage erteilte die SPD-Rechtspolitikerin Faeser aber auch der in diesem Zusammenhang aufgetauchten Idee, den UJV gänzlich aufzulösen und seine Aufgaben dem Rechtsausschuss zuzuweisen. „Es ist schon abenteuerlich, dass es Abgeordnete gibt, die es zwar für richtig gehalten haben, dass ein Unterausschuss die Landesregierung bei der Anwendung bundesgesetzlicher Regelungen kontrollieren sollte, aber für die Begleitung und Kontrolle eigener landesgesetzlicher Regelungen kein eigenständiges Vollzugsgremium im Landtag für erforderlich halten“, urteilt Faeser abschließend.
