„Viele Professorinnen und Professoren erbringen eine wichtige Leistung für den Forschungsstandort Hessen. Wir stehen daher klar zum Grundsatz der leistungsbezogenen Besoldung von Professorinnen und Professoren. Dies ist auch fachlich geboten, weil Professorinnen und Professoren in hohem Maße eigenverantwortlich handeln und der Wettbewerb ein fundamentales Prinzip im Wissenschaftsbereich ist. Die aktuelle Frage nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist daher, wie eine leistungsbezogene Besoldung verfassungsmäßig ausgestaltet werden kann."
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