FDP-Fraktion im Hessischen Landtag


Nicola Beer: „Vorbild Baden-Württemberg – FDP-Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll sorgt für bundesweit kürzeste Verfahrenszeiten für kriminelle Jugendliche.“

Bekämpfung der Jugendkriminalität


Prof. Dr. Ulrich Goll und
Jörg-Uwe Hahn
„Eine wirksame Bekämpfung der Jugendkriminalität stellt eine Aufgabe für alle gesellschaftlichen Organisationen und staatlichen Stellen dar, angefangen von der Erziehung der Kinder, über Fragen von Bildung und Ausbildung bis zur Konzeption und Organisation von Polizei, Gerichten und des Justizvollzugs müssen sämtliche Bereiche in die Betrachtung einbezogen werden“, betonte der FDP-Fraktions- und Parteivorsitzende, Jörg-Uwe Hahn, einleitend. Alle staatlichen Stellen sowie die Träger von Hilfsmaßnahmen müssten in die Lage versetzt werden, ihren jeweiligen Auftrag bestmöglich erfüllen zu können.

„Elementar ist ferner eine gute Zusammenarbeit der verschiedenen Institutionen. Nur so kann die für ein wirksames Eingreifen und Korrigieren notwendige schnelle Reaktion gewährleistet werden. Gerade im Bereich des Jugendstrafrechtes ist dies dringend geboten“, ergänzte die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag,  Nicola Beer.

„Die FDP tritt für eine konsequente und zügige Ahndung der Taten Jugendlicher ein. Wo Kriminalprävention und Erziehungshilfen versagten, müssen strafrechtliche Sanktionen in vollem Umfang und möglichst rasch zur Anwendung kommen. Kriminelle müssen verfolgt, überführt und nach ihrer Tat zeitnah und angemessen verurteilt werden“, betonte die liberale Rechtspolitikerin.

„Eine ganz wesentliche Forderung“, so Beer weiter, „betrifft die Beschleunigung der Jugendstrafverfahren. Während in Baden-Württemberg die Verfahren vor dem Amtsgericht im Jahre 2006 im Durchschnitt in 2,5 Monaten (Jugendrichter) bzw. in 3,2 Monaten (Jugendschöffengericht) abgeschlossen werden, benötigen die hessischen Gerichte hier 4,1 Monate (Jugendrichter) bzw. 5,2 Monate (Jugendschöffengericht). In beiden Fällen ist Hessen das Schlusslicht. Ähnlich sieht es bei den Verfahren vor den Landgerichten aus. Hier beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer in Baden-Württemberg 4,1 Monate (Große Jugendkammer), während in Hessen durchschnittlich 8,3 Monate vergehen.“

„Auch wenn es selten öffentlich zu hören und zu lesen ist und vielleicht auch nicht gerne gehört wird, so ist doch darauf hinzuweisen, dass die ersten entscheidenden Weichenstellungen im Elternhaus gelegt werden“, sagte Jörg-Uwe Hahn. Daher müssten die Eltern stärker als bisher an ihre Pflichten erinnert werden.

Sämtliche staatliche Maßnahmen mit dem Ziel der Schaffung von Chancengleichheit sollten eine möglichst individuelle Förderung beinhalten, angefangen bei der vorschulischen Bildung über die Kinderschule bis hin zur Einrichtung von Ganztagsschulen.

„Aber auch im Bereich der eigentlichen Bekämpfung der Jugendkriminalität hat die CDU-Landesregierung ihre Hausaufgaben nicht  gemacht. Es fehlt die dringend notwendige Schaffung einer geschlossenen Einrichtung, um Kinder und Jugendliche aus ihrem kriminellen Umfeld herauszunehmen und sie zu befähigen, künftig ein straffreies Leben führen zu können“, betonte der FDP-Spitzenkandidat, Jörg-Uwe Hahn.

Nicola Beer kritisierte, dass die Jugendarrestanstalt in Gelnhausen zur Zeit kein ausreichendes Platzangebot zur Verfügung stellen könne. Allein im vergangenen Jahr mussten 93 Vollstreckungsversuche von der Anstalt zurückgewiesen werden, stellte die Liberale fest. Ferner existiere eine viel zu lange Wartezeit von drei bis sechs Monaten, bis ein solcher Platz zur Verfügung steht. Auch gebe es beim Personal einen schon länger andauernden Engpass.

„Wir sind dem liberalen Justizminister Baden-Württembergs, unserem Parteifreund Prof. Dr. Ulrich Goll, sehr dankbar dafür, heute einige ausgewählte, aus unserer Sicht als vorbildlich geltende Initiativen und Projekte aus diesem Themenkreis persönlich in Wiesbaden zu erläutern“, sagte die liberale Rechtspolitikerin. Sie wies darauf hin, dass es in Baden-Württemberg nicht nur mit die kürzesten Jugendstrafverfahren gebe, sondern darüber hinaus eine Vielzahl vorbildlicher Initiativen und Projekte, von denen wir für Hessen einiges lernen könnten. So seien beispielhaft zu nennen: Das Projekt „Chance“ sowie das „Seehaus Leonberg“ als Einrichtungen des Jugendstrafvollzugs in freier Form, das „Haus des Jugendrechtes“ in Stuttgart-Bad Cannstadt sowie ein gelungenes gemeinsames Präventionsprojekt für Jugendliche Intensivtäter. 

 

Wirksame Bekämpfung der Jugendkriminalität in Hessen

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 Menschen statt Mauern!

A. Ganzheitlicher Ansatz

Die Verhinderung von Kriminalität ist die vornehmste Aufgabe der Kriminalpolitik. Dabei handelt es sich um eine Aufgabe, die zunächst die Gesellschaft, aber selbstverständlich auch der Staat mit großer Entschlossenheit wahrnehmen muss.

Eine wirksame Kriminalpolitik betrifft im Grunde alle gesellschaftlichen Organisationen und staatliche Stellen. Angefangen von der Erziehung der Kinder, über Fragen von Bildung und Ausbildung, Kinder- und Jugendhilfe, Polizei und Gerichten bis zur Konzeption und Organisation des Justizvollzugs müssen sämtliche Bereiche in die Betrachtung einbezogen werden. Die Pflicht des Staates zur Gewährleistung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger erfordert von der Politik besondere Anstrengungen.

Sämtliche staatlichen Stellen sowie die Träger von Hilfsmaßnahmen müssen in die Lage versetzt werden, ihren jeweiligen Auftrag bestmöglich erfüllen zu können. Eine gute Zusammenarbeit der verschiedenen Institutionen ist von besonderer Bedeutung.

Ist es zu einer Verfehlung gekommen, ist ein für den Jugendlichen abschreckendes Zusammenspiel von schneller, effektiver Ermittlung und rascher Sanktionierung von großer Wichtigkeit. Nur eine möglichst zeitnahe Reaktion ist Erfolg versprechend.

Hier darf das Land nicht sparen. Im Gegenteil, unsere Forderung ist, die staatlichen Stellen, insbesondere Jugend- und Sozialämter, Strafverfolgungsbehörden, die Justiz einschließlich des Justizvollzugs, sächlich und personell so gut wie möglich auszustatten und besser zu vernetzen. Es ist vorrangige Aufgabe liberaler Kriminalpolitik, die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung sowie der Justiz in Hessen mit Nachdruck voran zu treiben. Polizisten, Staatsanwälte und Gerichte sind von reinen Verwaltungsaufgaben stärker zu entlasten. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern müssen moderne Informations- und Arbeitsmöglichkeiten an die Hand gegeben werden, die nicht belasten, sondern entlasten.

Die in diesem Bereich tätigen Organisationen müssen von Seiten der Politik unterstützt werden. Dies beinhaltet auch eine nachhaltige finanzielle Mittelbereitstellung, denn Investitionen in die Verhinderung von Kriminalität zahlen sich mehrfach aus.

B. Erziehungsverantwortung der Eltern

Der Ruf nach staatlicher Intervention ist zwar populär, aber nicht immer die erste und beste Lösung auf alle Probleme. Auch wenn es selten öffentlich zu hören und zu lesen ist und vielleicht auch nicht immer gerne gehört wird, so ist an dieser Stelle doch darauf hinzuweisen, dass die ersten entscheidenden Weichenstellungen im Elternhaus gelegt werden.

Erziehung beginnt im Elternhaus. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben dies sehr klar und in zeitgemäßer Diktion niedergelegt. So heißt es bis heute unverändert in Artikel 6 Abs. 2 GG:

„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft." 

Diese Pflichtenbindung unterscheidet das Elternrecht von allen anderen Grundrechten. Die Verantwortung der Eltern für die Erziehung ist wesensbestimmender Bestandteil des Elternrechts und eine Art „negative Freiheit“, das Elternrecht nicht ausüben zu müssen, ist verfassungsrechtlich nicht anerkannt.

Eltern sollten stärker als bisher an ihre Pflichten erinnert werden.

C. Sozialpolitische Forderung: Für Chancengleichheit sorgen

Wenn Eltern und Familien überfordert sind, muss die Gesellschaft und auch der Staat Unterstützung gewähren: Dazu zählen zunächst die Bereitstellung eines ausreichenden Beratungsangebots, z.B. durch eine gezielte, aufsuchende Familiensozialarbeit, eine Vorbereitung auf die Elternschaft schon während der Schwangerschaft sowie Eltern-Hotlines und weitere Angebote der Jugendhilfe, der Familienbildung und des Gesundheitswesens.

Zentral für die FDP ist hierbei die Gewährleistung von Chancengerechtigkeit von Anfang an. Dies gehört zu den elementaren Grundbausteinen einer modernen Gesellschaft. Die Entwicklungsmöglichkeiten eines jeden Kindes im Hinblick auf Bildung, Ausbildung und Beruf dürfen nicht von sozialen Bedingungen abhängig sein.

Diese grundlegende Weichenstellung wird bereits in den ersten Lebensjahren eines Kindes getroffen. Zumindest kann von gewissen Vorentscheidungen gesprochen werden, die auf dem späteren Lebensweg nur noch eingeschränkt und mit erheblich höherem Aufwand korrigiert werden können. So gilt es möglichst frühzeitig durch gezielte individuelle Beratung und Förderung die Voraussetzungen für ein perspektivenreiches Leben zu schaffen. Dabei kommt einer guten Bildung, und zwar nicht nur im Sinne einer Ansammlung von Wissen, sondern im Sinne einer umfassenden Persönlichkeitsbildung eine zentrale Schlüsselrolle zu.

D. Gezielte individuelle Beratung und Förderung

Wir müssen Eltern in ihrer Erziehungskompetenz stärken, denn frühkindliche Bildung zahlt sich später tausendfach aus. Unerlässlich ist es dabei, Bildungskonzepte zu entwickeln, die das gesamte Spektrum kindlicher Begabung ansprechen, fördern und entwickeln helfen. Deshalb braucht es eine Allianz von Familien- und Bildungspolitik sowie Kinderbetreuungseinrichtungen, um dem Anliegen einer qualitativ guten Betreuung von Kindern und einer ergänzenden Erziehungs- und Familienberatung für Eltern gleichermaßen gerecht zu werden.

Eine erfolgreiche schulische Laufbahn ist Grundvoraussetzung für eine positive Berufs- und Lebensperspektive für junge Menschen und somit die wirkungsvollste Prävention von negativen Jugendkarrieren. Eine erfolgreiche Schullaufbahn beginnt schon vor Eintritt in die Schule. Bereits im Vorschulbereich muss Bildung beginnen. Betreuungseinrichtungen müssen stärker zu Bildungseinrichtungen ausgebaut werden, um das Recht und die Pflicht der Eltern zur Erziehung zu unterstützen.

1.) Betreuungsgutscheine als Anreiz für vorschulische Förderung

Mit Betreuungsgutscheinen für Kinderbetreuungsplätze werden Anreize geschaffen, die Qualität der Einrichtungen zu steigern und Eltern die Form der Kinderbetreuung frei zu wählen. So werden Anreize geschaffen, Kinder in die Obhut von Tagesmüttern oder auch in Krippen zu geben.

Alle Betreuungseinrichtungen müssen konsequent zu vorschulischen Bildungseinrichtungen ausgebaut werden.

2.) Kinderschule als Basis für schulischen Erfolg

Ein verpflichtendes Vorschuljahr („Kinderschule“) für alle fünfjährigen Kinder in Landeszuständigkeit fördert die Schulfähigkeit der Kinder und begünstigt die Chancengerechtigkeit bei Schuleintritt. Die Kinderschule soll mit einer altersgemäßen Pädagogik jedes Kind bei seinem individuellen Wissensstand abholen und durch eine an seinen Fähigkeiten und Bedürfnissen abgestimmte Förderung auf die Schule vorbereiten. Vor allem die Sprachförderung als unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Schullaufbahn soll in der Kinderschule konsequent umgesetzt werden.

3.)    Umfassende Bildung und sinnvolle Freizeitgestaltung durch ganztätig

               arbeitende Schulen

Die FDP tritt für einen konsequenten Ausbau von Ganztagsschulen und –angeboten in Hessen ein. Ganztägig arbeitende Schulen bieten den Jugendlichen mehr Zeit zum Lernen und zum Einüben sozialer Fähigkeiten. Sie schaffen Bildungschancen und eine sinnvolle Freizeitgestaltung für alle und ermöglichen eine stärkere Förderung jedes einzelnen Schülers. Vor allem für benachteiligte Jugendliche können sie zum Lern- und Lebensraum werden. Ganztägig arbeitende Schulen erhöhen somit die Möglichkeit auf einen guten Schulabschluss.

Vor allem Schulen mit dem Bildungsgängen Haupt- und Realschule sollen zügig zu ganztägig arbeitenden Systemen ausgebaut werden, da die Schüler so intensiv auf eine berufliche Ausbildung vorbereitet werden.

Im Rahmen von Ganztagsangeboten und –schulen muss auch Gewaltprävention einen festen Platz in der pädagogischen Konzeption erhalten.

4.) Bessere berufliche Perspektiven durch Stärkung der Hauptschule

Vor allem Hauptschülerinnen und Hauptschüler haben Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt und damit keine Chance auf eine positive Lebenskarriere. Immer noch verlassen rund 14 % der Schülerinnen und Schüler in Hessen die Schule ohne Abschluss und damit ohne Chance auf einen Ausbildungsplatz, was ihre Perspektivlosigkeit verstärkt.

Der allgemeinen Forderung nach einer Abschaffung des Bildungsgangs Hauptschule erteilt die FDP eine klare Absage, denn der Hauptschüler mit seinen besonderen Begabungen und Förderbedarfen existiert weiterhin. Vielmehr gilt es, den Bildungsgang Hauptschule zu reformieren und mit einem eigenen Profil zu versehen, das seine Schüler zu einem Abschluss führt, der in der Berufswelt anerkannt wird.

Dazu bedarf es einer engen Zusammenarbeit der Hauptschulbildungsgänge mit beruflichen Schulen sowie mit Betrieben. Hauptschülerinnen und -schüler müssen von Anfang an durch einen praxisorientierten und berufsbezogenen Unterricht auf eine Ausbildung vorbereitet werden. Sie müssen so die Möglichkeit erhalten, so früh wie möglich einen Berufswunsch zu entwickeln, auf den sie konsequent hinarbeiten.

E. Bekämpfung der Jugendkriminalität

Der Schwerpunkt der effektiven Bekämpfung der Jugendkriminalität muss nach Ansicht der FDP nicht auf weitere Reformen im Jugendstrafrecht, sondern auf eine konsequente und schnelle Anwendung des bereits bestehenden gesetzlichen Instrumentariums gelegt werden. Gesetzesänderungen sind an der einen oder anderen Stelle sicherlich hilfreich, entscheidend sind aber gut ausgebildete und ausgestattete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Stellen, eine zielgerichtete organisatorische Vernetzung aller Beteiligten sowie die damit ermöglichte schnelle Reaktion auf die Tat. Nur so kann eine nachhaltige Erziehungswirkung bei den Jugendlichen erreicht werden.

1. ) Schaffung einer geschlossenen Einrichtung

Die FDP hat seit langem gefordert, eine Einrichtung zur geschlossenen Unterbringung von straffälligen Kindern und Jugendlichen in Hessen zu schaffen. Die Einweisung in eine solche geschlossene Einrichtung ist als letztes Mittel geeignet und notwendig, um Kinder und Jugendliche aus ihrer schädlichen Umgebung herauszunehmen und so zu befähigen, künftig ein straffreies Leben führen zu können.

Dies wurde im Koalitionsvertrag von CDU und FDP im Jahre 1999 auch als Ziel formuliert, jedoch trotz mehrfacher Mahnung von Seiten der FDP vom Sozialministerium bis heute nicht umgesetzt. Es besteht hierfür – wie auch das Ministerium einräumt – durchaus einen Bedarf. Derzeit sind 4 oder 5 junge Hessen in geschlossenen Heimen anderer Länder – nämlich in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen – untergebracht. Dies führt immer wieder zu Engpässen und Wartezeiten, denn diese Länder berücksichtigen vorrangig Kinder und Jugendliche aus ihren Regionen. Dieser Zustand muss endlich ein Ende haben. Wir wollen die Verantwortung nicht weiter an andere Bundesländer abschieben.

2.)   Jugendarrestanstalt Gelnhausen

Der Jugendarrest wird in Hessen derzeit lediglich in der Jugendarrestanstalt in Gelnhausen vollstreckt, die als Zweiganstalt der JVA Frankfurt am Main IV organisatorisch angebunden ist. Die bestehenden Plätze sind nicht ausreichend. Alleine im vergangen Jahr mussten 93 Vollstreckungsversuche von der Anstalt zurückgewiesen werden. Ferner existiert eine viel zu lange Wartezeit von 3-6 Monaten bis ein solcher Arrestplatz zur Verfügung steht. Dies ist nicht akzeptabel. Gerade bei Jugendlichen muss die Strafe unmittelbar auf dem Fuß folgen. 

In der Arrestanstalt in Gelnhausen sind von den 17 Stellen schon seit längerer Zeit nur 15 Stellen tatsächlich besetzt. Von diesen 15 besetzten Stellen sind 3 Mitarbeiter zurzeit dauerkrank, so dass sie dem Vollzug ebenfalls nicht zur Verfügung stehen. Auch insoweit besteht also akuter Handlungsbedarf. Zudem sind die räumlichen Voraussetzungen für die Durchführung zusätzlicher Sozialtrainings und ähnlich qualifizierender Maßnahmen aufgrund der beengten räumlichen Lage sehr beschränkt.

Wir fordern darüber hinaus dringend die Bereitstellung weiterer Arrestplätze.  Kurzfristig könnten gegebenenfalls vorhandene Plätze in Jugendstrafanstalten hierfür genutzt werden.

3.) Hessenweite Etablierung so genannter Fallkonferenzen

Wir fordern die schnellstmögliche Einrichtung und Durchführung so genannter Fallkonferenzen. Dies muss landesweit ermöglicht werden. Diese Fallkonferenzen ermöglichen eine enge und unbürokratische Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft, Polizei sowie des Jugendamtes. Im Einzelfall können Jugendgericht oder auch Bewährungshilfe mit hinzugezogen werden. In diesen Konferenzen besteht so die Möglichkeit, die jeweilige Sicht der unterschiedlichen Stellen einzubringen und die für den jeweiligen Einzelfall angemessene Maßnahme zu ergreifen. Dabei muss die Notwendigkeit von Anpassungen im Datenschutz für den Zweck der Fallkonferenzen ins Auge gefasst werden. Es darf nicht sein, dass Gründe des Sozialdatenschutzes zu Lasten des Betroffenen gehen.  Dies ist falsch verstandener Datenschutz.

4.) Schnellere Jugendstrafverfahren und stärkere Zuständigkeitsbündelung

Eine ganz wesentliche Forderung betrifft die Beschleunigung der Jugendstrafverfahren. Während in Baden-Württemberg die Verfahren vor dem Amtsgericht im Jahre 2006 im Durchschnitt in 2,5 Monaten (Jugendrichter) bzw. in 3,2 Monaten (Jugendschöffengericht) abgeschlossen werden, benötigen die hessischen Gerichte hier 4,1 Monate (Jugendrichter) bzw. 5,2 Monate (Jugendschöffengericht). In beiden Fällen ist Hessen das Schlusslicht. Ähnlich sieht es bei den Verfahren vor den Landgerichten aus. Hier beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer in Baden-Württemberg 4,1 Monate (Große Jugendkammer), während in Hessen durchschnittlich 8,3 Monate vergehen.

Darüber hinaus fordern wir eine verstärkte Nutzung des vereinfachten Jugendstraf- verfahrens nach §§ 76 ff. Jugendgerichtsgesetz.

Zusätzlich zu den bereits bestehenden inhaltlichen und organisatorischen Schwerpunktsetzungen bei Polizei und Staatsanwaltschaft sollte geprüfte werden, ob nicht eine noch spezifischere Konzentration der zuständigen Behörden auf jugendliche Intensivtäter erfolgen sollte. Zu denken ist hier an eine Zuständigkeitsregelung dergestalt, dass Sonderkommissariate bei der Polizei sowie Sonderdezernate bei der Staatsanwaltschaft für diesen in der Regel hinlänglich bekannten Personenkreis auch über die derzeitigen allgemeinen Zuständigkeitsgrenzen hinaus, also praktisch hessenweit, zuständig sind.

5.) Präventionsmaßnahmen 

Wir teilen ausdrücklich nicht die Position von Sozialdemokraten und Grünen, die die Zuweisung von Haushaltsmitteln schon als kreative Politik ansehen, sind jedoch ebenfalls der Meinung, dass die im Zuge der „Operation sichere Zukunft“ vorgenommenen Kürzungen in diesem Bereich alles andere als durchdacht sind. Die Kürzung der Finanzmittel für die Erziehungsberatung und Familienbildung, insbesondere in dem Bereich der Erziehungshilfe, der Haftentlassenenhilfe, der Jugend- und Drogenberatungsstellen, der Straffälligenhilfe für Jugendliche sowie Mittel zur Verbesserung sozialer Problemsituationen in Stadtteilen sind langfristig als kontraproduktiv zu bezeichnen. Gleiches gilt für die Mittel für den Täter-Opfer-Ausgleich. Selbstverständlich bedarf es in hier vor allem neuer kreativer Ideen und Maßnahmen, allerdings wird man um eine gewisse Grundfinanzierung auch aus Haushaltsmitteln wohl nicht ganz herumkommen. Es sollte geprüft werden, ob eine Übertragung dieser Maßnahmen vom Sozial- auf das Justizministerium sinnvoll ist.

6.) Integrationspolitik

Wir treten für eine entscheidende Umgestaltung der Integrationspolitik auch in Hessen ein, denn die in diesem Bereich weiterhin dringend notwendigen Maßnahmen dürfen nicht weiter verzettelt in verschiedenen Ministerien und Ämtern sozusagen „als Nebensache“ mitbearbeitet werden, sondern es bedarf einer zentralen verantwortlichen Stelle auf Ministeriumsebene, um neuen Schwung in die Integrationspolitik des Landes zu bekommen. Dabei müssen vorurteilsfrei die vielen Chancen, aber natürlich auch die Risiken, die mit Migration verbunden sein können, auf die Tagesordnung gesetzt werden.

F.  Baden-Württembergische Initiativen und Programme

In Baden-Württemberg werden bereits seit geraumer Zeit verschiedene Programme in allen Justizbereichen - Ermittlungs- und Strafverfahren sowie Strafvollzug - betrieben, deren Ziel es auch ist, die Wiedereingliederung der straffällig gewordenen Jugendlichen durch gezielte Hilfestellungen sämtlicher in einem Jugendstrafenverfahren beteiligter Institutionen zu erleichtern und so weitere Straftaten zu verhindern. 

1.      Haus des Jugendrechts

Einen vernetzten Ansatz verfolgt auch das Haus des Jugendrechts in Stuttgart-Bad Cannstatt, das im Juni 1999 seine Arbeit aufgenommen hat. In dieser Einrichtung arbeiten Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe, Jugendsachbearbeiter der Polizei und der Staatsanwaltschaft unter einem Dach zusammen. Eingehende Fälle werden in Fallkonferenzen besprochen, die generelle Zusammenarbeit in Hauskonferenzen organisiert. Als positives Ergebnis dieser Zusammenarbeit wird neben der messbaren Verfahrensbeschleunigung die Möglichkeit, durch eine intensive Analyse der Situation des Jugendlichen individuell auf sein delinquentes Verhalten reagieren zu können, genannt. Die angedachte Einrichtung weiterer Häuser des Jugendrechts konnte aus finanziellen Gründen bislang nicht realisiert werden.

2.      Jugendstrafvollzug in freien Formen

Nach § 27 Abs. 1 des baden-württembergischen Jugendstrafvollzugsgesetzes können junge Gefangene bei Eignung in einer Einrichtung des Jugendstrafvollzuges in freien Formen untergebracht werden. Hierzu gestattet der Anstaltsleiter dem jungen Gefangenen, die Jugendstrafe in einer dazu zugelassenen Einrichtung der Jugendhilfe zu verbüßen. Die Eignung ist stets zu prüfen.

Folgende Einrichtungen sind zugelassen:

a.      „Projekt Chance“ in Creglingen-Frauental (Träger: Projekt Chance e. V.; Betreiber: Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands e. V.), mit bis zu fünfzehn Plätzen für junge Gefangene durchschnittlich.

b.      „Seehaus Leonberg“ (Träger: Prisma e. V.)  mit bis zu fünfzehn Plätzen für junge Gefangene durchschnittlich.

Die Zugangskommission in der Justizvollzugsanstalt Adelsheim und die Hauskonferenzen prüfen die Eignung und empfehlen gegebenenfalls eine Verlegung. Der Anstaltsleiter entscheidet. Der junge Gefangene muss sich bewerben. Für den jungen Gefangenen gilt die Hausordnung der Einrichtung. Während des Aufenthalts im Jugendstrafvollzug in freier Form bleibt das Vollzugsverhältnis bestehen. Verstößt der junge Gefangene gegen ihm auferlegte Pflichten, so kann ihm die Leitung der Einrichtung erzieherische Weisungen und Auflagen erteilen sowie beschränkende Anordnungen für die Freizeitbeschäftigung bis zu einer Woche treffen. Reichen solche Maßnahmen nicht aus, kann die Anstaltsleitung Disziplinarmaßnahmen verhängen. Sie ist auch für besondere Sicherungsmaßnahmen zuständig. Die Verweildauer im Jugendstrafvollzug in freien Formen ist auf die Strafzeit anzurechnen.

Bei der Konzeption ist man davon ausgegangen, dass die jungen Gefangenen Mehrfach- und Intensivtäter darstellen, die erhebliche Entwicklungs-, Verhaltens- und Persönlichkeitsstörungen ausweisen. Bei ihnen muss frühzeitig und intensiv kriminalpräventiv interveniert werden.

Jugendstrafvollzug in freien Formen dient dem Schutz junger Gefangener vor subkulturellen Einflüssen, der Aufarbeitung von Entwicklungsstörungen, dem Training sozialer Kompetenzen, der Übernahme von Verantwortung, der Berufsorientierung und der Integration in die Gesellschaft. 

Der Jugendstrafvollzug in freien Formen nach baden-württembergischer Ausrichtung unterscheidet sich deutlich von „bootcamps“ oder „Erziehungslagern“. Gleichwohl ist die pädagogische Ausrichtung persönlichkeitsfordernd (keine „Kuschelpädagogik“). Ein strukturiertes Tageslauf, die Aufarbeitung der Tat, nach Möglichkeit Täter-Opfer-Ausgleich, eine Konfrontation mit Fehlverhalten durch die Gruppe und andere verhaltensändernde Erziehungsmaßnahmen machen den Aufenthalt für die jungen Gefangenen anstrengend.

Besonders erwähnenswert ist, dass beide Einrichtung christlich ausgerichtet sind (Träger, Mitarbeiter) und christliche Werte vermitteln. Dem liegt die Überzeugung zugrunde, dass eine erfolgreiche Integration junger Straffälliger die Wertebene erreichen und eine Umschichtung der Werte hervorrufen muss.

Während man in Creglingen besonders auf den Einfluss einer positiven Gruppenkultur setzt, sind die jungen Gefangenen in Leonberg in eine (Ersatz) Familie integriert. Bei Einrichtungen weisen somit einen vergleichbaren organisatorischen Rahmen, aber einen leicht unterschiedlichen pädagogischen Ansatz auf. Das führt nicht zu Konkurrenz, sondern zu Synergieeffekten. 

Ein Ziel der beiden Modelle ist es auch, die im deutschen Jugendrecht angelegte Trennung von Jugendhilfe und Jugendstrafrechtspflege (Jugendstrafvollzug) zu überwinden. Die Erfahrungen in Creglingen und Leonberg sind daher für Jugendhilfeeinrichtungen mit einem anderen organisatorischen Rahmen hilfreich (Bewährungshilfeeinrichtungen, Heime für verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche).

In den seit Herbst 2003 bestehenden Einrichtungen wurden bislang 102 Probanden aufgenommen und 73 bereits entlassen, davon 53 Prozent regulär und 47 Prozent durch Rückverlegung (aber: sinkende Rückverlegungsquote im Laufe der bisherigen Zeit). Die durchschnittliche Verweildauer der Entlassenen liegt bei 396 Tagen.

In der wissenschaftlichen Begleitung konnten folgende positiven Effekte festgestellt werden:
- Hervorragende Annahme schulischer und beruflicher Bildungsmaßnahmen (40 Probanden mit Schul- oder Lehrabschluss, zahlreiche andere Qualifikationen),

- Gute Entlassungsbedingungen (Arbeit, Wohnung, Kontakte, Geld);

- Erhebliche Fortschritte bei der psychosozialen Anpassung;

- Vermeidung negativer Effekte des geschlossenen Vollzuges, insbesondere subkultureller Einflüsse anderer Gefangener). 

3.)    Präventionsprojekt Jugendliche Intensivtäter

Ein Beispiel für ein gelungenes gemeinsames Präventionsprojekt ist das 1999 im Rahmen einer Präventionsinitiative der Landesregierung gegen die zunehmende Gewalt von Kindern und Jugendlichen entwickelte Projekt „Jugendliche Intensivtäter“. Ziel des Projekts ist, durch eine enge und institutionalisierte Zusammenarbeit der mit der Jugendkriminalität befassten Stellen (Staatsanwaltschaften, Polizei, Jugendämter, gegebenenfalls auch Schulen und Ausländerbehörden) zeitnah und koordiniert auf intensive Delinquenz Jugendlicher reagieren zu können. 

Zielgruppe des Programms sind junge Straftäter, die durch mehr als zehn Delikte oder drei Gewalttaten (Kinder) beziehungsweise mehr als 20 Delikte oder fünf Gewalttaten (Jugendliche) aufgefallen sind. Bei der Aufnahme des Programms orientieren sich die beteiligten Stellen an den von der Polizei erstellten Intensivtäterlisten, die regelmäßig fortgeschrieben werden. Den Beteiligten bleibt es aber unbenommen, einzelne auffällige Jugendliche zusätzlich in das Programm aufzunehmen oder aber von der Liste zu abzusetzen.

Zentraler Bestandteil des Intensivtäterprogramms sind regelmäßige Koordinierungsgespräche der beteiligten Institutionen, in welchen die Präventions- und Interventionsmaßnahmen hinsichtlich der Intensivtäter abgestimmt werden. Im Vordergrund steht dabei die Frage, wie jugendlichen Straftätern die Rückkehr zu einem straffreien Leben ermöglicht werden kann. Dabei steht das gesamte Spektrum der jugendrechtlichen Hilfen, aber auch der strafrechtlichen Sanktionen zur Disposition (z.B. geeignete Auflagen und Weisungen).

Um eine inhaltliche Fortentwicklung des Projekts zu ermöglichen, berichten die Generalstaatsanwaltschaften dem Justizministerium jährlich über die praktische Umsetzung des Intensivtäterprogramms. Insgesamt wird das Programm von der staatsanwaltschaftlichen Praxis trotz des hohen Arbeitsaufwandes, der mit der Durchführung der Koordinierungsgespräche verbunden ist, durchweg positiv bewertet.

Im Sinne einer frühzeitigen Intervention ist das Intensivtäterprogramm vor kurzem auch auf so genannte Schwellentäter ausgeweitet werden. Insoweit liegen aber noch keine validen Erfahrungen vor.