FDP-Fraktion im Hessischen Landtag


Dr. Frank Blechschmidt: „Das Gesetz ist nicht nur eine technische Gesetzesänderung, sondern dringend notwendig.“

Beamtenrechtsanpassungsgesetz


Dr. Frank Blechschmidt
Die Neuordnung der Zuständigkeiten für die Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern durch die Föderalismuskommission I mache den vorliegenden Gesetzentwurf zum Beamtenrechtsanpassungsgesetz notwendig, sagte der FDP-Abgeordnete im Hessischen Landtag, Dr. Frank Blechschmidt.

„Der Gesetzentwurf umfasst in der Hauptsache die zwingend notwendigen Anpassungen an die bundespolitische Rechtslage und die daraus resultierenden notwendigen Folgeänderungen in anderen Verordnungen und Gesetzen. Diese Anpassung des Hessischen Beamtengesetzes muss bis zum 1. April 2009 erfolgen, da es sonst zu weit reichenden Problemen kommt. Z.B. müssten alle Beamten auf Lebenszeit verbeamtet werden“, so der liberale Rechtspolitiker.

Mit dem Anpassungsgesetz würden aber nicht nur technische Änderungen vorgenommen. Bereits mit diesem Gesetz komme der Probezeit erheblich mehr Bedeutung zu als bisher, die gleichzeitig für alle Laufbahngruppen auf drei Jahre festgelegt werde. Außerdem würden Beförderungen während der Probezeit unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, was den Leistungsgedanken stärke.

Blechschmidt verwies darauf, dass diesem Gesetzentwurf, den man als erste Stufe der Dienstrechtsreform bezeichnen könne, ein zweiter folgen müsse. Hierzu habe die FDP-Fraktion bereits in der letzten Legislaturperiode einen umfassenden Antrag eingebracht. „Wir werden uns dafür einsetzen, dass der öffentliche Dienst modernisiert und verschlankt wird. Besonderes Augenmerk gilt hierbei dem Laufbahn- und Besoldungsrecht sowie dem Versorgungsrecht“, so Blechschmidt abschließend.