“Die Betreuung der Langzeitarbeitslosen im SGB II muss jetzt verfassungskonform geregelt werden. Die besten Erfolgsaussichten auf Integration in den Arbeitsmarkt haben Langzeitarbeitslose, wenn Betreuung, Vermittlung in Beschäftigung und Sicherung des Lebensunterhalts bis hin zu einer gegebenenfalls notwendigen Schuldnerberatung oder Suchttherapie aus einer Hand erfolgen. So können Synergieeffekte genutzt und individuelle Lösungen gefunden werden. Das können die Kommunen eher leisten als die zentralistisch organisierte Bundesagentur für Arbeit, die sich gerade auf dem Weg zu einem Bundessozialamt sieht. Hierfür stehen die Arbeitsgemeinschaften und die Optionskommunen bereit.“
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sei es logisch, jetzt die Bundesagentur für Arbeit aufzulösen und die Aufgaben neu zu ordnen. Eine geteilte Verantwortung bedeute Zuständigkeitschaos und eine doppelte Bürokratie. „Wir fordern, dass die Betreuung und Beratung von Arbeitsuchenden in kommunalen Jobcentern unter eigener Verantwortung erfolgt. Die finanziellen Grundlagen sind im Grundgesetz festzuschreiben“ so Rock abschließend.
