FDP-Fraktion im Hessischen Landtag


Nicola Beer: „Stärkung der Hochschulautonomie ist Voraussetzung für den Bestand im nationalen und internationalen Wettbewerb.“

Antrag der CDU- und FDP-Fraktionen zur Stärkung der Autonomie für die hessischen Hochschulen


Nicola Beer
„Im internationalen Wettbewerb wird der Kampf um die besten Köpfe immer härter“, zeigten sich die hochschulpolitischen Sprecherinnen der CDU- und der FDP-Fraktionen im Hessischen Landtag, Eva Kühne-Hörmann und Nicola Beer, überzeugt. „Hessen soll in Zukunft zu den leistungsstärksten Hochschul- und Forschungsregionen Europas zählen. Dies wird aber nur zu erzielen sein, wenn die Hochschulen ihre Aufgabe in größerer Eigenverantwortung wahrnehmen können.“

Im Vorfeld der anstehenden Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes werden daher CDU- und FDP-Fraktionen ins kommende Plenum einen gemeinsamen Antrag zur Stärkung der Autonomie für die hessischen Hochschulen einbringen.


Dabei sollen folgende Grundprinzipien gelten:

I. Studiengänge und Abschlüsse
Die Regelungen des HHG werden im Hinblick auf die Anforderungen der Modularisierung und der gestuften Studienstruktur und die insoweit inzwischen vorliegenden Erfahrungen angepasst und weiter entwickelt.

II. Organisatorische Regelungen
Den Hochschulen sollen durch weitere Zurückführung von gesetzlichen Vorschriften breitere Gestaltungsmöglichkeiten eingeräumt werden. Die Vorschriften über die Arbeit der Studierendenschaften sollen künftig eine weitgehende Ausgestaltung deren Binnenstruktur durch die Satzung der Studierendenschaft erlauben. Die hochschulgesetzlichen Genehmigungserfordernisse werden auf ein Minimum reduziert.

III. Struktur- und Entwicklungsplanung
Die gesetzlichen Regelungen zur hochschulinternen Planung und dem Zusammenwirken mit dem Land werden auf ein Minimum reduziert. Im Interesse der Erweiterung der Gestaltungsmöglichkeiten der Hochschulen soll eine klare Kompetenzaufteilung gefasst werden.

IV. Haushalt
Entscheidender Punkt ist die Übertragung der eigenverantwortlichen Ausführung des Haushaltsplanes und der damit verbundene Vereinfachung der Beschleunigung haushaltsrelevanter Entscheidungen. Bei der Planung und Durchführung von Baumaßnahmen wird die Autonomie weiter gestärkt. Die Möglichkeiten zur Unternehmungsgründung oder –beteiligung der Hochschulen werden durch Erweiterung der im Gesetz genannten Unternehmenszwecke und die Vereinfachung des Verfahrens entsprechend dem TUD-Gesetz deutlich ausgeweitet.

V. Personal
Die Hochschulen erhalten das uneingeschränkte Berufungsrecht. Die Lehrdeputate sollen flexibilisiert werden. Die Übertragung der Dienstherreneigenschaft wird überprüft. Der wechselseitige Personalaustausch zwischen Hochschulen und Wirtschaft soll erleichtert werden.

Abschließend fassten Kühne-Hörmann und Beer das Ziel der Stärkung der Autonomie der Hochschulen zusammen: „Jede einzelne Hochschule soll in die Lage versetzt werden, für sich selbst den besten Weg zu einem starken Profil, zu mehr Exzellenz sowie bester Ausbildung und Lehre zu bestreiten. Die Hochschulen der Zukunft müssen unabhängig, profiliert und international wettbewerbsfähig sein. Sie müssen ihre Mittel dazu effektiv einsetzen können. Nur so ist der Anschluss an die internationale Entwicklung im Bereich von Forschung und Innovation möglich.“