"Zu Recht hat das Gericht deutlich gemacht, dass zum Beispiel die Hinterbliebenenversorgung bei den Versorgungswerken der Rechtswirklichkeit in Deutschland, wo die Situation von Lebenspartnern mit der von Ehegatten vergleichbar ist, widerspricht. In vielerlei Hinsicht ist eine Pflichtanpassung an geltendes Recht auch in Hessen erforderlich - wie zum Beispiel die Änderung des Schiedsamtsgesetzes. In dieser Hinsicht ist Handlungsbedarf gefordert", so Blum weiter.
Blum kritisierte aber, dass die Betroffenen nicht zum Spielball von strategischen Überlegungen werden dürfen. "Es ist ein seltsames Zeichen, wenn Bündnis 90/Die Grünen als ersten Gesetzentwurf der neuen Legislaturperiode ausgerechnet ein Gesetz zur Anerkennung eingetragener Lebenspartnerschaften vorlegen. Hier handelt es sich wahrlich nicht um eines der drängendsten Probleme des Landes Hessen. Es scheint mehr darum zu gehen, die geschäftsführende CDU-Landesregierung durch Beschlüsse des Parlamentes vor sich herzutreiben. Dies ist kein guter Stil, vor allen Dingen im Hinblick auch auf eine mögliche Jamaika-Koalition in Hessen, die nach Ansicht von FDP und CDU immer noch eine der besten Alternativen ist."