FDP-Fraktion im Hessischen Landtag


Wolfgang Greilich: Grundentscheidungen des Koalitionsentwurfs sind richtig - Vorschläge für Detailänderungen werden sorgfältig abgewogen

Anhörung zur Härtefallkommission


Wolfgang Greilich
„Die Grundentscheidungen der Koalitionsfraktionen für eine Anpassung der Bestimmungen über die Zusammensetzung und die Arbeit der Härtefallkommission sind nicht zur Disposition zu stellen. Jedoch sind Änderungen von Details im Gesetzentwurf denkbar", so Wolfgang Greilich, innenpolitischer Sprecher und stellvertretender Vorsitzender der FDP-Fraktion, zum Ergebnis der Anhörung zur Härtefallkommission im Innenausschusses des Hessischen Landtags.

Unmittelbar im Anschluss an die Sitzung des Ausschusses sagte Greilich weiter: „Wir haben in der Anhörung sehr aufmerksam die Argumente vieler Teilnehmer registriert, die Änderungen bei der Festlegung der Ausschlussgründe und bei der Festlegung der erforderlichen Mehrheit für die Befürwortung eines Härtefalles gefordert haben. Wir sind unverändert der Auffassung, dass insbesondere schwere Straftaten ein Ausschlussgrund sein müssen. Denkbar wäre es aber, bei den Ausschlussgründen von einer starren Regelung abzugehen und lediglich ein Regel-/Ausnahmeverhältnis festzulegen, welches der Härtefallkommission einen Ermessensspielraum im Einzelfall eröffnet.

Das weitere Verfahren gestaltet sich nun so, dass die Koalitionsfraktionen die Anhörung im Detail auswerten. Danach werden wir uns verständigen, ob und gegebenenfalls welche Änderungen am Gesetzentwurf wir vornehmen wollen. Mit einer Verabschiedung des Gesetzes rechne ich noch in diesem Jahr."