„Aufgrund der weltweiten Wirtschaftskrise kommt es zu Steuerausfällen und höheren Ausgaben. Die finanzielle Situation des Landes ist dadurch angespannt. Erhebliche Einsparungen sind erforderlich. Deshalb ist derzeit eine Fortsetzung der Altersteilzeitregelung haushaltspolitisch nicht zu verantworten“, sagte Dr. Blechschmidt.
Stattdessen würde die Landesregierung im Rahmen der anstehenden großen Dienstrechtsreform Möglichkeiten für eine Flexibilisierung der Ruhestandsgrenzen eröffnen. Dabei sollten auch die Grenzen für einen Zuverdienst neben dem Versorgungsbezug auf den Prüfstand gestellt werden. „Dies trägt den Bedürfnissen von Beamtinnen und Beamten Rechnung, selbst zu entscheiden, ob und in welchem Umfang sie neben dem Bezug von Versorgungsleistungen noch erwerbstätig sein wollen.“ Blechschmidt ist zuversichtlich, dass so der Übergang in den Ruhestand erleichtert werde. Gleichzeitig könnten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst ihren Ruhestand und ihre Altersversorgung nach ihren eigenen individuellen Bedürfnissen und Plänen gestalten.
Blechschmidt wies darauf hin, dass die FDP den flexiblen Renteneintritt schon lange vorgeschlagen hat und ihn für ein geeignetes Mittel hält, um auf aktuelle Veränderungen am Arbeitsmarkt reagieren zu können.
Altersteilzeit in Hessen
Frank Blechschmidt „Mit einer Flexibilisierung der Ruhestandsgrenzen ersetzen die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP die bisher geltende und am 31.12.2009 auslaufende Altersteilzeitregelung in Hessen“, erklärte der FDP-Rechtspolitiker Dr. Frank Blechschmidt heute im Hessischen Landtag.