FDP-Fraktion im Hessischen Landtag


Florian Rentsch: "Appelle an Bundestagsabgeordnete üben unzulässigen Druck aus."

Äußerungen hessischer Politiker und des Fuldaer Bischofs Josef Algermissen zur Änderung am Stammzellengesetz


Florian Rentsch
Mit Befremden reagierte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Florian Rentsch, auf massive Appelle hessischer Politiker und des Fuldaer Bischofs Josef Algermissen an die Bundestagsabgeordneten gegen eine Lockerung des Stammzellengesetzes am kommenden Freitag zu stimmen. "Mit moralischen Aufforderungen an frei gewählte Abgeordnete überschreiten Politiker wie der Wirtschaftsminister Hessens Alois Rhiel und der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Christean Wagner, wie auch der Fuldaer Bischof Josef Algermissen ihre Aufgaben. Es kann nicht angehen, dass ein Abgeordneter, der nur seinem Gewissen verpflichtet ist, von Äußerungen in Presseorganen moralisch unter Druck gesetzt wird."

Rentsch kritisierte, dass Wirtschaftsminister Rhiel in einem dpa-Interview die Bundestagsabgeordneten aufgefordert hatte: "Ich wende mich gerade als Wirtschaftsminister an Sie. Forschung und ökonomische Wertschätzungen, die für das Ziel, menschliches Leben zu heilen oder zu verlängern, in Kauf nehmen, dass menschliches Leben geopfert wird, verletzen die Würde des Menschen und die Kultur des Lebens."

Rentsch kritisierte ferner die Äußerungen des Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Christean Wagner, der davor gewarnt hatte, den Embryonenschutz zugunsten von Forschungsinteressen aufzuweichen. Wagner unterstützte ausdrücklich den Appell des hessischen Wirtschaftsministers.

In noch schärferer Form formulierte der Fuldaer Bischof Josef Algermissen in der Fuldaer Zeitung vom 08. April 2008, indem er die CDU-Abgeordneten ermahnte: "Ich hoffe, dass sie (die CDU) am 11. April nicht jene Wähler enttäuscht, die bestimmte Werte, dass also, was ihnen heilig ist, noch am besten bei ihr aufgehoben sehen."

Rentsch betonte, dass es selbstverständlich über die Frage der Verwendung von embryonalen Stammzellen zu Forschungszwecken eine schwierige Diskussion in allen Fraktionen gebe, dass daraus aber nicht der Schluss gezogen werden darf, dass nun wegen dieser Gewissensentscheidung ein besonderer Appell an die Abgeordneten gerichtet werden darf. "Es ist völlig in Ordnung, wenn gegenteilige Standpunkte auf den Tisch kommen, aber Appelle und moralische Zeigefinger sind an dieser Stelle völlig überflüssig und unangebracht. Wenn Bischof Algermissen von den 'Mächten des Todes' spricht, bedient er sich einer Sprache, die spaltet und nicht zusammenführt. Für uns Liberale gibt es nicht nur die Ethik des Lebens, sondern auch die Ethik des Heilens. Hier ist ein Interessenausgleich notwendig, den man nicht mit Floskeln ausblenden darf."

Inhaltlich bezog die wissenschaftspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Nicola Beer, Position. Sie sprach sich für eine "Ethik des Heilens" aus. Der gegenwärtige Stand der Stammzellgesetzgebung datiert aus dem April des Jahres 2002, wonach der Import von menschlichen embryonalen Stammzellen verboten wird – in eng begrenzten Fällen jedoch Stammzellen, die vor dem 01. Januar 2002 im Ausland gewonnen wurden, zu Forschungszwecken importiert werden dürfen. "Die hessischen Liberalen sprechen sich für eine Aufhebung dieser Stichtagsregelung aus. Denn bei dem schwierigen Abwägungsprozess zwischen der Würde des werdenden Lebens, der Wissenschaftsfreiheit und der Hoffnung auf Heilung sehen wir auch die Würde der betroffenen erkrankten Menschen, die auf eine Heilung durch die  Ergebnisse der Forschung an embryonalen Stammzellen hoffen. Die Stammzellenforschung begründet eben die Hoffnung vieler sehr kranker Menschen auf neue Therapien und Heilungsmöglichkeiten. Dies wird deutlich an Schreiben etwa von der Multiple Sklerose Gesellschaft und der Deutschen Forschungsgesellschaft." 
Beer stellte klar, dass die Liberalen die gezielte Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken ebenso ablehnen wie das Klonen.

Beer warf jedoch die Frage auf, was mit den so genannten "verwaisten" Embryonen geschehen solle. "Wir haben die Situation, dass nicht nur in Deutschland, aber auch in Deutschland, eine große Anzahl von eingefrorenen Embryonen existiert und das nach der heutigen Gesetzgebung diese der Dauergefrierung oder auch dem Wegwerfen, dem so genannten 'Verwerfen' anheim gestellt sind. Hier haben wir uns die Frage gestellt, ob nicht unter diesem Aspekt der Respekt vor dem menschlichen Leben und vor der Würde menschlichen Lebens es erfordert, diese, anstatt sie wegzuwerfen, dafür zu benutzen, um Forschungen zu lebensbedrohlichen Krankheiten zu ermöglichen. Es geht uns ganz ausdrücklich um Embryonen, die allein zum Zwecke der Herbeiführung einer Schwangerschaft hergestellt worden sind und dann, aus welchen Gründen auch immer, für diesen Zweck keine Verwendung mehr finden."

Für wichtig erachtete es die liberale Politikerin, dass diese Forschung aus Gründen der Transparenz zunächst an einzelnen, speziell überwachten Forschungsinstituten und Hochschulen stattfinde. Dabei sei sicherzustellen, dass embryonale Stammzellen nur dort zum Einsatz kommen, wo die Forschung an natalen oder adulten Stammzellen nicht weiterführt.

Es gelte ferner der Gefahr einer Insellösung für Deutschland im Vergleich zu den Forschungsaktivitäten anderer Länder zu begegnen, so Beer. "Die aktuelle Regelung für deutsche Wissenschaftler stellt ein großes Problem dar mit folgenschweren Behinderungen und grundgesetzwidrigen Einschränkungen der medizinischen Forschung."

Beer unterstrich den Gruppenantrag der Berliner Bundestagsabgeordneten, der von zwei Dritteln der FDP-Bundestagsfraktion unter Federführung der Abgeordneten Ulrike Flach erarbeitet worden sei. Demnach würde auch weiterhin eine intensive Einzelfallprüfung eines jeden Forschungsvorhabens durch das Robert-Koch-Institut gewährleistet bleiben. Eine Verschiebung des Stichtages um weitere 5 Jahre wird in diesem Gruppenantrag abgelehnt, da dieser Vorschlag einer "ethischen Wanderdüne" nahe käme, denn in wenigen Jahren werde erneut die gleiche Diskussion geführt werden müssen.

Abschließend betonten die Liberalen Florian Rentsch und Nicola Beer, dass für den Forschungsstandort Hessen eine Mehrheit für den oben erwähnten Gruppenantrag von entscheidender Bedeutung sei. Auch an den Universitäten in Hessen sei es von großer Bedeutung, Stammzellen zur Forschung zu erhalten, nur so könne auch Hessen Anschluss an den internationalen Standard im Medizinbereich erhalten.