Die CDU bräuchte sich keine Sorgen darüber zu machen, ob es dann wirklich zu einer Einführung von Studiengebühren komme. „In Nordrhein-Westfalen hat sich die überwiegende Mehrheit der Hochschulen für diesen Schritt entschieden. 28 der insgesamt 33 staatlichen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen haben sich bereits jetzt in Eigenverantwortung für die Einführung entschieden“, erläutert Hahn. Dies belege die breite Akzeptanz für die Erhebung von Gebühren und zeige gleichzeitig auch das Interesse der Hochschulen, mit den dann auch autonom zu verwendenden Mitteln die Qualität des Angebots deutlich zu steigern. Gleichzeitig werde mit diesem Schritt gesichert, dass die Studiengebühren nicht die staatliche Grundfinanzierung der Hochschulen ersetzen. „Dadurch werden auch die Befürchtungen der Studierenden entkräftet, dass sie zwar Gebühren bezahlen sollen, aber nichts dafür zurückbekommen“, sagte Hahn. Immerhin habe die CDU-Mehrheit im Hessischen Landtag schon verstanden, dass nur mit Hilfe der so genannten „Geld-Zurück-Garantie“, die die Unions-Christen von der FDP bereits übernommen haben, das Vertrauen der Studierenden in ein Mehr an Qualität nicht nur geschaffen werden kann, sondern auch ein Rechtsanspruch bestehen muss.
Nicola Beer führte wesentliche Forderungen der FDP auf, die von der CDU derzeit übernommen worden seien. Dazu gehöre
- die Begrenzung des gesamten Volumens der Kredite auf 15.000 Euro,
- die Begrenzung der Semesterbeiträge auf 500 Euro,
- die Übernahme der „Geld-Zurück-Garantie“ sowie
- die Gleichstellung ausländisch Studierender.
„Kritisch“ wird von der FDP-Fraktion die Rolle des zuständigen Staatsministers in diesem Gesetzgebungsverfahren gesehen. „Wissenschaftsminister Udo Corts (CDU) muss sich fragen lassen, welche Rolle er bei diesem zentralen Punkt in seinem eigenen Ressort gespielt hat. Er durfte zwar die Studiengebühren immerhin ankündigen, einen Gesetzentwurf durfte er aber als zuständiger Minister nicht selbst einbringen. Offensichtlich hat er der CDU-Fraktion aber einen Gesetzentwurf vorgelegt, der nicht nur fachlich falsch, sondern auch verfassungswidrig war, so dass nunmehr es an der CDU-Fraktion war, entsprechende Änderungsanträge vorzulegen“, berichtet Beer.
Zudem sei die Öffentlichkeitsarbeit bei der Einführung von Studiengebühren schlicht „katastrophal“ gewesen. Mit großem Wirbel sei Anfang Mai in einer Pressekonferenz des Ministeriums eine Hochglanzbroschüre verteilt worden, mit der für Studiengebühren geworben wurde. „Die meisten Aussagen in dieser Broschüre sind mittlerweile überholt, sie muss eingestampft werden. Das ist nichts weiter als Verschleuderung von Steuergeldern. Dieses Geld hätte besser in den Ausgleichfonds gesteckt werden sollen“, so Beer abschließend.
