FDP-Fraktion im Hessischen Landtag


Stefan Müller: Neues Nachbarrechtsgesetz stärkt Umweltschutzbelange und sichert Eigentumsrechte

Änderung des Nachbarrechtsgesetzes und der Bauordnung


Stefan Müller
„Durch den Gesetzentwurf der Landesregierung eröffnen wir in Hessen Eigentümern die Möglichkeit, Wärmedämmungen an Häusern anzubringen, die bis an die Grundstücksgrenze reichen.

Damit können die Energieeffizienz dieser Gebäude gesteigert und die Energiekosten nachhaltig gesenkt werden“, erklärte Stefan Müller, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.
 
Gleichzeitig werde dem Eigentumsrecht der betroffenen Nachbarn dadurch Rechnung getragen, dass der Überbau auf das Nachbargrundstück die Eigentümer nicht unzumutbar belaste. Zudem sei ein angemessener Ausgleich an die betroffenen Grundstückseigentümer zu zahlen, wenn deren Grundstück überbaut werde.

„Wir Liberale hoffen und gehen davon aus, dass die weit überwiegende Anzahl der Baumaßnahmen im Einvernehmen zwischen den jeweiligen Nachbarn durchgeführt werden. Sollte jedoch keine Einigung erzielt werden, so berücksichtigt der nun vorgelegte Gesetzentwurf, dass sowohl Umweltschutzbelange als auch die Interessen der betroffenen Nachbarn berücksichtigt werden“, erklärte Müller.

„Energiekosten und die damit verbundenen enorm steigenden Belastungen für Verbraucher haben in den letzten Jahren einen großen Stellenwert in der politischen Debatte eingenommen“, so Müller weiter. Den Bedürfnissen der Bürger, selbst Maßnahmen zu ergreifen, um moderne Technologien für einen sparsameren Umgang mit Energien zu nutzen, trage der vorliegende Gesetzentwurf nun Rechnung.

Für Müller zeige die Neuregelung auch, dass die Landesregierung nachhaltige Energiepolitik und Maßnahmen zur Energieeinsparung zu Schwerpunkten ihrer Regierungsarbeit mache.