Abschließend wies Hahn darauf hin, dass die vorgeschlagene Gesetzesänderung der hessischen Liberalen den verfassungsrechtlichen Schutz der Sonn- und Feiertage dadurch gewährleistet sieht, dass die Öffnung der Einrichtungen entsprechend der Vorschriften anderer Bundesländer erst ab 13.00 Uhr vorgesehen sei.
Änderung des Hessischen Feiertagsgesetzes

Jörg-Uwe Hahn „Die Öffnung von Videotheken an Sonn- und Feiertagen ist in Hessen gesetzlich noch immer nicht erlaubt. Dies ist um so bedauerlicher, da sich in den vergangenen Jahren eine gesellschaftliche Meinungsänderung dahingehend ergeben hat, dass das Ausleihen von Videokassetten an Sonn- und Feiertagen nicht mehr als Störung der Sonn- und Feiertagsruhe empfunden wird“, erklärte der FDP-Landes- und Fraktionsvorsitzende Jörg-Uwe Hahn. „In bereits neun Bundesländern wurden deshalb die Feiertagsgesetze entsprechend geändert: So in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Hierdurch ergeben sich für die Videothekare in Hessen erhebliche Wettbewerbsnachteile, da Kunden auf Videotheken in Rheinland-Pfalz und Niedersachsen oder in andere benachbarte Länder mit liberaleren Regelungen ausweichen können.“