„Die Liberalen haben sich immer gegen eine Strafrechtsverschärfung ausgesprochen“, erinnerte Blum. „Es ist erfreulich, dass die Expertenkommission nun zum gleichen Ergebnis kommt, wenn sie erklärt, ‚Jugendkriminalität ist kein rein rechtliches Problem, sondern primär ein gesellschaftliches; es geht uns alle an’. Das Aufzeigen von gesellschaftlichen Perspektiven ist eines der wichtigsten gesellschaftspolitischen Mittel zur Bekämpfung der Jugendkriminalität.“
Auch die Verkürzung der Verfahrenszeiten für kriminelle Jugendliche sei von der Kommission als wichtiges Instrument der Bekämpfung benannt worden, lobte Blum. „Wir haben damals schon darauf hingewiesen, dass es nicht sein kann, dass in schweren Fällen Jugendliche acht Monate lang frei herumlaufen, bis sie eine Strafe erhalten. Das ist pädagogisch nicht sinnvoll und im Gegenteil kontraproduktiv. Die Strafe muss der Tat auf dem Fuße folgen! “
Erfreulich sei daher die geplante Optimierung der behördlichen Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe, um eine schnelle und gründliche Bearbeitung von jugendstrafrechtlichen Verfahren zu erreichen. Die Einrichtung von Häusern des Jugendrechtes sei daher zu begrüßen, so Blum.
„Allerdings sind unserer Auffassung nach sowohl offene Vollzugsformen – wie etwa das Projekt „Chance“ in Baden-Württemberg - aber auch der Warnschussarrest in diesem Zusammenhang wichtige Maßnahmen – je nach Einzelfall. Die Gesellschaft muss in der Lage sein, Grenzen zu setzen, was durch den Warnschuss-Arrest geschehen kann“, erklärte der Liberale.
Recht habe die Kommission, erklärte Blum abschließend, wenn sie die Verfahrensbeschleunigung als ‚Kardinalmaßnahme’ im Kampf gegen Jugendkriminalität beurteile.