FDP-Fraktion im Hessischen Landtag


Wolfgang Greilich: "Liberalstes Polizeigesetz für Hessen"

2. Lesung des Hessischen Polizeigesetzes


Wolfgang Greilich
Als das "liberalste Polizeigesetz" bezeichnete Wolfgang Greilich, stellvertretender Vorsitzender und innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, das Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG).

„Mit dem neuen Polizeigesetz machen wir die Polizei handlungsfähiger und stärken gleichzeitig die Freiheitsrechte der Bürger", sagte Greilich. Anlass für die Änderungen sei neben der notwendigen Reaktion auf die rasante technische Entwicklung im Kommunikationsbereich die Notwendigkeit gewesen, die Vorschrift über die Automatischen Kennzeichenlesesysteme (AKLS) zu ändern. Die hessische Regelung hierzu war vom Bundesverfassungsgericht verworfen worden. Insgesamt beinhalte das neue HSOG weitreichende Änderungen: „Wir schützen jetzt den Kernbereich privater Lebensgestaltung ganz besonders. Außerdem stärken wir das Vertrauen der Bürger in den Bestand wichtiger Berufsgeheimnisse: Weder das Beichtgeheimnis noch seine moderne Ausprägung, das Anwaltsgeheimnis, waren bisher vor polizeilichem Zugriff in Hessen geschützt. Das ist also ein Novum in der Geschichte des hessischen Polizeirechts.“

„Im Bereich der Telekommunikation passen wir die Eingriffsermächtigung für die Polizei den technischen Entwicklungen an", erklärte Greilich. Unter anderem gebe es im Polizeigesetz nun eine Rechtsgrundlage, wonach die Polizei unter engen Voraussetzungen auch Telekommunikation, die über das Internet geführt wird, abhören darf. Das gelte allerdings nur, wenn eine gegenwärtige Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person bestehe und die Maßnahme zur Abwehr dieser Gefahr unerlässlich sei.

Durch den Einsatz von Kennzeichenlesesystemen könne die Polizei sehr viel effizienter und effektiver arbeiten. Dennoch lägen auch hier die Hürden hoch: „Nach den neuen Vorschriften über die Automatischen Kennzeichenlesesysteme dürfen diese nicht flächendeckend, sondern nur zur Abwehr einer konkreten Gefahr, nicht längerfristig und nicht dauerhaft eingesetzt werden", so Greilich weiter.

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens seien einige Anregungen aufgegriffen worden, um die getroffenen Regelungen rechtlich wasserdicht abzusichern. Vor allem datenschutzrechtliche Bestimmungen hätten umfassende Berücksichtigung gefunden. Videoüberwachung werde nicht nur zeitlich befristet, sondern künftig müsse auf diese Maßnahme auch in geeigneter Weise hingewiesen werden.

„Das Polizeigesetz ist eine entscheidende Schnittstelle zwischen den Grund- und Bürgerrechten auf der einen Seite sowie der Notwendigkeit der Gewährleistung von Sicherheit und öffentlichem und sozialem Frieden in unserem Lande auf der anderen Seite. Mit der Neuregelung tragen wir der technischen Entwicklung, Raffinesse und der Vernetzung krimineller Straftäter Rechnung. Wir machen die Polizei handlungsfähig und stärken nachhaltig Grundrechte sowie Freiheitsrechte der Bürger. Wir schaffen das liberalste Polizeigesetz für Hessen", so Greilich.