FDP-Fraktion im Hessischen Landtag


Hans-Jürgen Irmer und Mario Döweling: „Eine höhere und flexiblere Lehrerversorgung ist ein zentraler Schritt in die Eigenverantwortung der Schule.“

105-prozentige Lehrerversorgung und transparenteres Zuweisungsverfahren


Mario Döweling
„Für guten Unterricht und für die Qualitätsverbesserung des Schulbetriebs benötigen Schulen eine ausreichende Lehrerversorgung. Außerdem benötigen sie die Möglichkeit, zusätzliches Personal zur Unterstützung des Schulbetriebs einstellen zu können“, erklärten die schulpolitischen Sprecher der CDU und FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Hans-Jürgen Irmer und Mario Döweling.

Die beiden Parlamentarier setzen sich für eine 105-prozentige Lehrerversorgung in Form eines Budgets für jede Schule ein, die mit der Möglichkeit einhergeht, davon bis zu 20 Prozent in Finanzmitteln zur freien Verfügung verwenden zu können. In der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und FDP sei zudem festgelegt, dass in dieser Legislaturperiode darüber hinaus 2.500 zusätzliche Stellen für die Schulen geschaffen werden, 1.000 davon schon zum kommenden Schuljahr, betonten Irmer und Döweling.

„Durch den Wegfall der vom früheren SPD-Kultusminister Holzapfel eingeführten Sternchenregelung werden schon zum kommenden Schuljahr die Klassengrößen für alle Eingangsklassen an den Grundschulen und weiterführenden Schulen weiter in spürbarem Maße reduziert“, führte Irmer weiter aus. Die Absenkung der Klassengrößen werde auch und gerade dadurch erreicht, dass der derzeitige Rekordstand an Bildungsausgaben und die damit verbundene personelle Ausstattung der Schule trotz zurückgehender Schülerzahlen beibehalten werde.

Kinder müssten frühzeitig gefördert werden, so Döweling weiter. „Wir sorgen dafür, dass die Arbeit der Tageseinrichtungen weiter verbessert wird – mit zusätzlichen Erziehern und kleineren Gruppen. Bei den unter Dreijährigen müssen statt bisher 1,5 künftig mindestens zwei Fachkräfte eine Gruppe betreuen, statt bislang 15 sind nun höchstens zehn Kinder in einer Gruppe.“ Döweling verwies in diesem Zusammenhang auf die Mindestverordnung, die zum 01.09.2009 in Kraft trete.

„Statt einer starren Zuweisung von Lehrerstellen an die Schulen bietet eine insgesamt erhöhte Lehrerversorgung auf 105 Prozent mit der Option, bis zu 20 Prozent davon in Geld erhalten und eigenverantwortlich einsetzen zu können, den Vorteil, dass jede Schule ihren Personalbedarf individuell abdecken und eine verlässliche Schulzeit regeln kann“, so Irmer und Döweling. Der Personalbedarf sei von Schule zu Schule je nach Schulkonzept und Schülerklientel unterschiedlich. Während die eine Schule eine Lehrerstelle mehr benötige, halte die andere dringend einen Sozialpädagogen, eine Verwaltungsfachkraft oder einen Schulassistenten für erforderlich. „All diesen Bedürfnissen kann mit einer flexiblen Herangehensweise Rechnung getragen werden“, so Döweling und Irmer abschließend.